还魂的小哈
发表于 2008-11-17 22:36
erimac
发表于 2008-11-17 22:41
原帖由 qinaotian 于 2008-11-17 22:32 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
楼主不要生气,怀疑别人正是我们中国人的一大劣根性!当然欺骗别人也是我们的劣根性!中国人的劣根性时时刻刻体现在每个中国人的身上,我本人身上也有不少劣根性,可是国家在发展,社会在进步,民族在崛起,相信有一 ...
$送花$
太有才了
发表于 2008-11-18 11:32
原帖由 辣味薯片 于 2008-11-11 21:50 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
衷心的感谢太有才了同学,经过他和另外的律师的帮助,已经有了眉目,现金赔偿手续费和taxi费用,还有600欧元的抵用卷
还有感谢那些热心的说风凉话的人,我真的见识了$bs$ $bs$ $bs$
Man muss nicht mit einer Ausgleichszahlung in Form von Reisegutscheinen einverstanden sein.
siehe die roten Texte:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen der Nichtbeförderung im Rahmen eines Luftbeförderungsvertrages i.S.v. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 (im Folgenden nur VO) bitte ich Sie hier um:
• Ausgleichszahlung i.H.v. 600,00 Euro nach Artikel 7 I i.V.m. Artikel 4 III VO
• Schadensersatz der mir entstandenen Umbuchungskosten i.H.v. xxx,xx Euro und Fahrtkosten i.H.v. xxx,xx Euro.
Ich habe bei Ihnen einen Flug von Berlin über Paris nach Kanada gebucht. Der Flug mit der Nr. xxxxx war für den xx.xx.2008 planmäßig um xx:xx Uhr von Berlin angesetzt.
......
Bedingt durch die Nichtbeförderung musste ich mit Taxi wieder nach Hause fahren (Fahrtkosten i.H.v. xxx,xx Euro) und eine Umbuchung vornehmen (Umbuchungskosten i.H.v. xxx,xx Euro), damit die Beförderung von mir mit dem Flug xxxxx am darauffolgenden Tag (also am xx.xx.2008) von Berlin nach Kanada erfolgte.
In diesem Fall habe ich zunächst einen Anspruch auf Ausgleichszahlung i.H.v. 600,00 Euro gemäß Artikel 7 I i.V.m. Artikel 4 III VO wegen der Nichtbeförderung (allg. Ansicht, vgl. nur AG Frankfurt a.M., RRa 2005, 231; AG Hamburg, Urteil vom 05.12.2006 - 14 C 248/06; AG Rüsselsheim, RRa 2006, 92; AG Düsseldorf, RRa 2006, 130; AG Frankfurt a.M., NJW-RR 2006, 1559; AG Düsseldorf, RRa 2007, 38; AG Rüsselsheim, RRa 2007, 47).
Zwischen Ihnen und mir war ein Luftbeförderungsvertrag zu Stande gekommen, auf Grund dessen Sie sich verpflichteten, mich am xx.xx.2008 mit dem Flug xxxxx von Berlin über Paris nach Kanada zu befördern. Dieser Verpflichtung kamen Sie aber auf Grund der Nichtbeförderung nicht nach.
Laut Artikel 2 lit. j) VO ist unter Nichtbeförderung die Weigerung zu verstehen, die Fluggäste zu befördern, obwohl sie über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und sich am Flugsteig eingefunden haben. Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt nach Artikel 4 III VO das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 VO, deren Höhe bei einer Entfernung von über 3500 Kilometern gemäß Artikel 7 I lit. c) VO 600,00 Euro beträgt.
Nach Artikel 7 III VO muss die Ausgleichszahlung durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck erfolgen. Mit einer Ausgleichszahlung in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen bin ich nicht einverstanden.
Mir steht gegen Sie weiter ein Schadensersatzanspruch i.H.v. xxx,xx Euro aus den §§631, 280 I, 283 BGB wegen der mir durch die Nichtbeförderung entstandenen Umbuchungskosten und Fahrtkosten zu.
Die Nichtbeförderung am xx.xx.2008 stellt einen Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung nach §775 BGB dar. Denn Flugbeförderungsverträge sind als Fixgeschäft anzusehen, weil die termingenaue Beförderung einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags darstellt. Die Unmöglichkeit tritt insoweit durch Zeitablauf ein. Gleiches gilt bei der Nichtbeförderung. Soweit diese Unmöglichkeit vom Schuldner zu vertreten ist, besteht für den Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz nach §283 BGB.
Gemäß Artikel 4 III VO i.V.m. Artikel 8 I lit. b) und c) und Artikel 9 I lit. c) VO ist bei Nichtbeförderung das Luftfahrtunternehmen ohnehin verpflichtet, den anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes zur Verfügung zu stellen, sowie darüber hinaus auch die Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diesen Verpflichtungen kamen Sie aber jedoch nicht nach.
Da nach Artikel 4 III VO das Luftfahrtunternehmen den Fluggästen die Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung unverzüglich zu erbringen hat, bitte ich Sie um ein umgehende Bezahlung i.H.v. insgesamt yyy.yy Euro bis zum xx.xx.2008.
Mit freundlichen Grüßen
[ 本帖最后由 太有才了 于 2008-11-18 18:26 编辑 ]
Berlinxiong
发表于 2008-11-18 11:47
真是太有才了.
给大家当律师吧?
侬好
发表于 2008-11-18 12:03
有才就是 有才$送花$
太有才了
发表于 2008-11-18 12:13
Man muss auch hier lesen:
http://www.dolc.de/forum/viewthread.php?tid=596676&extra=page%3D80&page=8
01638880163
发表于 2008-11-18 12:29
现金赔偿手续费和taxi费用,还有600欧元的抵用卷$怒吼$ $怒吼$ $怒吼$ $怒吼$
qinaotian
发表于 2008-11-18 14:14
有才兄不是法律专业出身,却掌握如此多的法律知识和拥有如此出色的德语根基,实在让人钦佩。最难能可贵的是他有一颗古道热肠的心,我自叹弗如!!!我觉得我们在赞叹有才兄的同时,更应该向他学习,去帮助别人,特别那些需要帮助的中国人。
nibor
发表于 2008-11-18 14:28
原帖由 qinaotian 于 2008-11-18 14:14 发表 http://dolc.de/forum/images/common/back.gif
有才兄不是法律专业出身,却掌握如此多的法律知识和拥有如此出色的德语根基,实在让人钦佩。最难能可贵的是他有一颗古道热肠的心,我自叹弗如!!!我觉得我们在赞叹有才兄的同时,更应该向他学习,去帮助别人,特别 ...
今天第一次知道,惊了:o $支持$
楼主不应该删帖,像楼上某位说的,留着给其他人看看见见世面也好,要不然每个人知道的,永远只有自己看到的那么大。
温柔的黑帮老大
发表于 2008-11-18 16:32
欣赏有才兄!那种叫被欺负的人息事宁人的家伙都是不要脸的神经病。