Nebentaetigkeit
本帖最后由 dongboss 于 2009-3-31 23:45 编辑Hallo Zusammen,
ich moechte mal kurz fragen,
1. Als Auslaender mit beschraekt Arbeitserlaubnis, darf doch keine nebenberufliche Erwerbstaetigkeit ausüben, oder ? Und somit ist man auch nicht berechtigt, Rechung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes auszustellen.
2. Gibt's moeglichkeit unter diesen Bedingungen (Auslaender mit beschraenkt Arbeitserlaubnis) eine Rechung auszustellen?
Danke! eigentlich Nein! Aber eventuell Ja mit der Ansicht der Endebeffekt. Es kommt immer daruf an, was Du genau machen bzw. erzielen möchtest. selbstständige Tätigkeit ist z.B. mit einem Visum zum Studium für uns chinesischen Bürgern nicht erlaubt. Somit bist du nicht bereichtigt eine Rechnung auszustellen.
Eine Alternative wäre Schwarzarbeit, oder eine Rechnung von einem anderenausstellen zu lassen.
Alle angaben ohne gewähr.
页:
[1]