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本帖最后由 germanlaw 于 2011-4-6 17:49 编辑sie werden darauf hingewiesen, dass es ihnen nach dem gesetz freisteht, sich zu der beschudigung zu äußern order nicht zur sache auszusagen und jederzeit,auch schon vor dieser vernehmung , einen von ihnen zu waehlenden verteidiger zu befragen, und dass sie zu ihrer entlastung einzelne beweiserhebungen beantragen können. Ferner werden sie darauf hingewiesen, dass bei fragen nach () und der staatsangehoerigkeit die pflicht zur vollstaendigen und richtigen beantwortung besteht und die verletzung dieser pflicht nach $111 gesetz ueber ordnunswidrigkeiten mit geldbusse bedroht ist.
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