§ 26 Dauer des Aufenthalts
(1) Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, in den Fällen des § 25 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 jedoch für längstens sechs Monate, solange sich der Ausländer noch nicht mindestens achtzehn Monate rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält. 那 c. 奏被排除了
剩下的,只好打打 d. 的主意了
fcb 发表于 2009-5-30 00:52 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
§ 30 Ehegattennachzug
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
der Ausländer
a,eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
b,eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt,
c,eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 besitzt,
d,seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die Aufenthaltserlaubnis nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder die spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht auf Grund einer Rechtsnorm ausgeschlossen ist,
d好像是可以打主意啊... wo bist Du? {:5_355:}没看懂!! wo bist Du?
yuaneqhh 发表于 2009-5-31 18:58 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
在MUENSTER 话都说不清楚,还申请什么?
谁?谁的签证是根据25条4获得的??
zhangzijun 发表于 2009-5-29 00:12 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
你不是说你的“护照”是25.4获得的么?
这个是你的签证,不是你的护照。。。
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