翻译求助!Überbeglaubigung,Superlegalisierung 什么意思
请德语好的某某人 帮忙翻译一下下面这段话,告诉我 具体该怎么做。。。我在申请捷克的留学签证,因为在德国留学5年了,所以要出示在德国的无犯罪证明,但不知道怎么把Führungszeugnis legalisieren。
Führungszeugnis 我已经拿到了,接下来要到公证处公证吗?
Für die Aufenthaltsgenehmigung in Tschechien und allgemein im Verkehr mit den tschechischen Behörden (beispielsweise bei Firmengründung oder der Beantragung eines Gewerbescheins) kann es daher notwendig sein, dass ein polizeiliches Führungszeugnis mit einer Überbeglaubigung und einer sogenannten Apostille vorgelegt wird, die vom Bundesverwaltungsamt in Köln erteilt wird.
1. Polizeiliche Führungszeugnisse
Stellt in Deutschland der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof aus. Dazu ist ein formloser schriftlicher Antrag nötig, der an folgende Adresse geschickt werden kann:
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Dienststelle Bundeszentralregister
Sachgebiet BZR 32 - Internationale Rechtshilfe -
53094 Bonn
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
1. Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden und die vollständigen Personenangaben des Antragstellers sowie die Rücksendeadresse enthalten. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich - auch nicht durch einen Rechtsanwalt.
2. Der Antragsteller muss seine Identität nachweisen. Dies kann mittels einer beglaubigten und zuvor vom Antragsteller unterschriebenen Fotokopie eines amtlichen Personalausweises oder Reisepasses geschehen, aus der sich die Personendaten ergeben. Eine solche amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung oder durch eine ausländische Behörde oder einen Notar erteilt werden. Stimmen Geburts- und Familienname nicht überein (beispielsweise in Folge einer Eheschließung), so muss auch dies extra vermerkt sein.
2. Überbeglaubigung eines Führungszeugnisses
Sofern nicht schon ein Führungszeugnis beantragt worden ist oder bereits vorliegt, empfiehlt es sich, den Antrag auf Überbeglaubigung gleichzeitig mit dem Antrag auf Austellung eines Führungszeugnisses zu stellen. Ansonsten kann die Überbeglaubigung auch unter Vorlage des Originalführungszeugnisses im Nachhinein gestellt werden. Das Führungszeugnis sollte freilich nicht älter als drei Monate sein.
Die Gebühr für die Überbeglaubigung beträgt zusätzlich 13 Euro und ist ebenfalls auf das oben angegebene Konto des Bundeszentralregisters zu überweisen.
3. Erteilung einer Apostille
Der Antrag auf Erteilung einer Apostille ist zu richten an:
Bundesverwaltungsamt Köln
Referat II B 4
50728 Köln.
Am einfachsten ist es jedoch, alle drei Anträge zusammen dem Bundeszentralregister zuzuleiten, von dort geht dann das Führungszeugnis nach erfolgter Überbeglaubigung - ohne weitere Benachrichtigung des Antragstellers - zur Erteilung der Apostille direkt an das Bundesverwaltungsamt Köln und von dort zurück an die Adresse des Antragstellers.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
1. Die Gebühr für die Erteilung der Apostille wird vom Bundesverwaltungsamt Köln gesondert erhoben und ist nicht an das Bundeszentralregister zu überweisen. Eine Vorschusspflicht besteht erstaunlicherweise nicht.
2. Sowohl bei einem Antrag auf Überbeglaubigung als auch bei einem Antrag auf Erteilung einer Apostille ist immer das Land anzugeben, in dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.
3. Ein beantragtes Führungszeugnis zur der Vorlage bei tschechischen Behörden fällt in die Kategorie eines privaten Führungszeugnisses und wird nur dem Antragsteller persönlich an seine Privatanschrift zugesandt, während Behördenführungszeugnisse zur Vorlage bei deutschen Behörden direkt an die jeweilige Behörde geschickt werden.
Um Komplikationen zu vermeiden, sollten die obigen Angaben im Ernstfall vor dem Stellen eines Antrags unbedingt nochmals auf irgendwelche Änderungen, Ausnahmen und andere behördentypischen Fußangeln überprüft werden - beispielsweise auf den unten gelinkten Internetseiten des Bundesjustizministeriums oder des tschechischen Innenministeriums {:5_312:} {:5_314:} {:5_312:} 太长了
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