问道啦
本帖最后由 浣浣 于 2010-7-31 19:18 编辑{:5_379:} Eine Beurlaubung ist aus folgenden Gründen möglich:
* Ableistung des Grundwehrdienstes, Zivildienstes bzw. eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (eine entsprechende Bestätigung ist beizufügen)
* Krankheit (durch Attest ist nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßes Studium im beantragten Semester nicht möglich ist)
* Forschungsvorhaben (eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen)
* Auslandsstudium (eine Bescheinigung der ausländischen Hochschule über die Aufnahme ist erforderlich)
* Schwangerschaft (der Mutterpass oder eine ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen)
* Kindererziehung (die Geburtsurkunde ist vorzulegen)
* Übernahme des Amtes einer Prodekanin oder eines Prodekans
* Pflege eines nahen Angehörigen (der Pflegeeinstufungsbescheid ist vorzulegen)
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