feiyue2004
发表于 2009-8-28 15:19
告诉我你的联系方法(电话号码,Email),我可以帮你。
太有才了 发表于 2009-8-26 10:42
赞一个,有才兄帮了好多这样的人了。每次看到这句话,心里都涌起一阵感动。
没有翅膀的天使
发表于 2009-8-28 19:59
我昨天刚去问的,我们这里外办说申请德国的长居必须60个月的养老保险,而且私人的养老不算。但是申请Daueraufenthaltsenlaubnis-EG则不需要。
irvine
发表于 2009-8-28 20:05
具体的规定请看BMI。
http://www.infonet-frsh.de/fileadmin/infonet/pdf/BMI_HinweiseAendGesetz.pdf
第5页。
里面对angemessen规定得很清楚。
chen82 发表于 2009-8-17 20:57 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
你说的angemessen原文如下,恰恰就是规定了必须要60个月养老保险。我不明白你为什么还说不需要。
Die Prüfung der angemessenen Altersversorgung ist prognostischer Natur; nicht notwendig ist, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über eine angemessene Altersversorgung verfügt. Hierbei können neben erworbenen Anwartschaften inländischer Träger auch Anwartschaften ausländischer Träger berücksichtigt werden, sofern nur so eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt werden kann. Der in § 9c Satz 3 AufenthG enthaltene Verweis auf § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AufenthG beinhaltet keine Regelanforderung, sondern ist als Obergrenze zu verstehen.
法律明文规定,60个月保险作为上限。你要是满足这个条件,EG必须给你。要是不满足,那么完全可以不给。
chen82
发表于 2009-8-29 09:20
不同意楼上的说法。
请看最后一句,Der in § 9c Satz 3 AufenthG enthaltene Verweis auf § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AufenthG beinhaltet keine Regelanforderung, sondern ist als Obergrenze zu verstehen.
没有Regelanforderung是说明了60个月的养老保险不是必要条件。
外管局可以要求上限处理,但是依据在哪里?不给长居的理由是什么?
irvine
发表于 2009-8-29 09:57
Der in § 9c Satz 3 AufenthG enthaltene Verweis auf § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AufenthG beinhaltet keine Regelanforderung, sondern ist als Obergrenze zu verstehen. ...
chen82 发表于 2009-8-29 10:20 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
这句话的意思是否是:居留法9c.3所含引用自9.2.1.3(即NE必须要求60个月保险)不作为硬性规定,而是作为上限来理解。
那么就是说,不到60个月,外管局可以不给。你说的法律依据就是BMI的这句话。我确实不明白你为什么还问法律依据在那里?法律依据就是这句话,理由就是你的养老保险未到上限要求。
hh2
发表于 2009-8-29 10:02
他大概是以为凡Verordnung里面的句子,都必须找到Gesetz的直接支持,否则就不成立,哈哈哈
chitim
发表于 2009-8-29 13:08
本帖最后由 chitim 于 2009-8-29 14:12 编辑
-----------------------------2009年7月份最新解释:
§ 9 c S. 1 Nr. 2 verlangt ausweislich der Gesetzesbegründung, dass eine im Hinblick auf das Lebensalter und die bisherige Aufenthaltszeit im Bundesgebiet angemessene Altersversorgung auf Grund des bisherigen Versicherungsverlaufs zu erwarten sein muss. Hier gilt grundsätzlich auch bezüglich des Absehens von der angemessenen Altersversorgung wegen Krankheit der Maßstab des § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 S. 6 entsprechend (vgl. auch § 9 c S. 3, der bzgl. der Höhe der Altersversorgung auf § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Bezug nimmt und es ausschließt höhere Anforderungen als die dort Genannten zu stellen). Problematisch sind allerdings die Fälle, in denen der Antragsteller als Berufsanfänger orientiert an § 9 Abs. 2 Nr. 3 noch keine 60 Monate Pflichtbeiträge oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen erbringen konnte. In einem solchen Fall ist von einer angemessenen Altersversorgung auch dann auszugehen, wenn während der Zeit der Beschäftigung und/oder gewerblichen Berufsausbildung Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Im übrigen sei auf die Ausführungen unter A.9.2 sei verwiesen.
Merke: Im Gegensatz zu § 9 Abs. 2 ist die Ausnahme hier nur hinsichtlich der Altersvorsorge, nicht aber hinsichtlich der Lebensunterhaltssicherung insgesamt zulässig.
irvine
发表于 2009-8-29 14:48
请问楼上消息来源?
chitim
发表于 2009-8-29 16:02
请问楼上消息来源?
irvine 发表于 2009-8-29 15:48 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
VORLÄUFIGE ANWENDUNGSHINWEISE
DER AUSLÄNDERBEHÖRDE BERLIN
Erstellt am 31.07.2009
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Ausländerbehörde Berlin
irvine
发表于 2009-8-29 16:38
本帖最后由 irvine 于 2009-8-29 20:06 编辑
VORLÄUFIGE ANWENDUNGSHINWEISE
DER AUSLÄNDERBEHÖRDE BERLIN
Erstellt am 31.07.2009
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Ausländerbehörde Berlin
chitim 发表于 2009-8-29 17:02 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
谢谢回复。能否给出完整电子版在线连接?
还有就是,这个东西是柏林自己的政策,还是全德国通用?
=================================
找到了,出处是
http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln.pdf
仅适用于柏林