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本帖最后由 太有才了 于 2009-10-13 15:24 编辑
Kann es Dir helfen?
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Aufenthaltsgesetz §85 Berechnung von Aufenthaltszeiten
Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben.
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Auszug aus Hessischem Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom16.07.2007 - 11TP1155/07
Die Auffassung, diejenigen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis würden für die Berechnung entfallen, die vor einer Unterbrechungdes Besitzes etwa aufgrund verspäteter Antragstellung liegen, erscheint nicht zutreffend. Vielmehr spricht Überwiegendes dafür, dass entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts und der Beklagten in solchen Situationen §85 AufenthG dergestalt angewendet werden kann, dass die Zeit der Unterbrechung nicht auf die Zeit des Besitzes angerechnet wird, vorangegangene Besitzzeiten aber berücksichtigungsfähig bleiben. |
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