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[其他] 在德国,同居与结婚在法律上到底有什么相同处与不同处?

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发表于 2009-10-29 16:58 | 显示全部楼层 |阅读模式

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权利,义务,等等,同居多久等同结婚?
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发表于 2009-10-29 17:02 | 显示全部楼层
权利,义务,等等,同居多久等同结婚?
bearnunu 发表于 2009-10-29 16:58

又一个wj么?
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发表于 2009-10-29 17:06 | 显示全部楼层
命题太大,最容易讲清楚的是,同居一万年也不会等同结婚
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发表于 2009-10-29 17:08 | 显示全部楼层
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发表于 2009-10-29 17:14 | 显示全部楼层
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发表于 2009-10-29 18:27 | 显示全部楼层
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发表于 2009-10-29 19:53 | 显示全部楼层
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发表于 2009-10-29 20:01 | 显示全部楼层
同居一辈子都是未婚。。。简单的说同居的人要分手,收拾小包裹走人就行,结婚的人要离婚,至少还要办手续。
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发表于 2009-10-29 23:54 | 显示全部楼层
靠! 你以为在中国啊, 有事实婚姻这一说。 同居就是同居, 绝不可能按已婚处理。 而且, 死后老婆可以分遗产, 同居不行, 除非指定给与。。
TC1100 发表于 2009-10-29 18:27


在德国所谓的同居,应该是指那种在政府登记过的关系
同居关系对遗产的继承顺序如下:

1) Der überlebende Lebenspartner des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft gesetzlicher Erbe. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Lebenspartner auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Abkömmlingen zufallen würde. Zusätzlich stehen ihm die zum lebenspartnerschaftlichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und die Geschenke zur Begründung der Lebenspartnerschaft als Voraus zu. Ist der überlebende Lebenspartner neben Verwandten der ersten Ordnung gesetzlicher Erbe, so steht ihm der Voraus nur zu, soweit er ihn zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt. Auf den Voraus sind die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften anzuwenden. Gehört der überlebende Lebenspartner zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er zugleich als Verwandter. Der Erbteil, der ihm aufgrund der Verwandtschaft zufällt, gilt als besonderer Erbteil.
(2) Sind weder Verwandte der ersten noch der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, erhält der überlebende Lebenspartner die ganze Erbschaft. Bestand beim Erbfall Gütertrennung und sind als gesetzliche Erben neben dem überlebenden Lebenspartner ein oder zwei Kinder des Erblassers berufen, so erben der überlebende Lebenspartner und jedes Kind zu gleichen Teilen; § 1924 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt auch in diesem Fall.
(3) Das Erbrecht des überlebenden Lebenspartners ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers

1.
    die Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 gegeben waren und der Erblasser die Aufhebung beantragt oder ihr zugestimmt hatte oder
2.
    der Erblasser einen Antrag nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 gestellt hatte und dieser Antrag begründet war.

In diesen Fällen gilt § 16 entsprechend.
(4) Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Die §§ 2266 bis 2272 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend.
(5) Auf eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Lebenspartner bedacht hat, ist § 2077 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden.
(6) Hat der Erblasser den überlebenden Lebenspartner durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, kann dieser von den Erben die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil verlangen. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Pflichtteil gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass der Lebenspartner wie ein Ehegatte zu behandeln ist.
(7) Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Erbverzicht gelten entsprechend.
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发表于 2009-10-29 23:55 | 显示全部楼层
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