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配偶首先有一个默认的1/4, 然后如果有子女, 配偶再拿1/4(共1/2), 子女1/2; 如果没有子女, 配偶再拿1/2(共3/4), 第二继承权者拿1/4. 以下条例有举例子, 蛮清楚的. 我LG找出来解释给我听的:
Erbrecht des Ehegatten
Neben den Verwandten hat der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht. Dessen Höhe hängt davon ab, in welchem Güterstand die Ehegatten lebten und von der Ordnung, der die überlebenden Verwandten des Erblasser angehören (§ 1931 Absatz 1 BGB). Neben Erben der 1. Ordnung erbt der überlebende Ehegatte ¼ , neben Verwandten der 2. Ordnung oder neben Großeltern ½ ; treffen in der dritten Ordnung neben Großeltern auch Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch den Anteil, der den Abkömmlingen zufallen würde. Hierzu kommt noch beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein weiteres ¼ als „pauschalisierter Zugewinnausgleich (Vorsicht: bei anderem Güterstand greifen andere Regeln ein, welche hier nicht dargestellt werden können). Sind weder Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erbt der überlebenden Ehegatte allein.
Beispiel:
Frau Inga Klug hinterlässt 2 Kinder ( Norbert Klug und Hannelore Schön, geborene Klug) und ihren Ehemann, Hans Klug. Die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.Die Ehefrau F erhält ein ¼ und nochmals ¼ als „pauschalisierten Zugewinnausgleich". Die Kinder erhalten jeweils ¼
Sind keine Erben 1. Ordnung, sondern nur 2. Ordnung vorhanden (Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten), kommt es des öfteren zu ungewollten Ergebnissen. Der überlebende Ehegatte erbt nicht allein, sondern nur neben den Erben 2. Ordnung!
Beispiel:
Frau Inga Klug hinterlässt ihren Ehemann, Hans Klug. Die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Außerdem leben noch Ihre Schwester Gertrud Wichtig. Herr Hans Klug erhält ½ . Hierzu erhält er nochmals ¼ als „pauschalisierten Zugewinnausgleich". Frau Gertrud Wichtig erhält ¼ !
Tipp: Ehegatten sollten daher auf jeden Fall ein Testament errichten. Vorsicht ist beim sog. Berliner Testament geboten.
这里还有个两个图比较清楚
有孩子的情况:

没有孩子的情况:
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