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Sorry, ich kann jetzt Chinesisisch nicht schreiben.
Es wäre machbar, die chinesische Staatsangehörigkeit zu bekommen, wenn die deutsche verzichtet würde. Aber das Probelm besteht darin, dass die deutsche Staatsangehörigkeit überhaupt nicht verzichtbar ist! Sonst wäre es eine Rechtsverletzung. Mit einem anderen Wort, dürfen die Eltern nicht spontan erklären, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit von ihrem Kind aufgeben möchte, weil sie ihr Kind nicht vertreten können. Erst wenn das Kind 18 Jahres alt wird, darf er/sie selber dann sagen, dass er/sie die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet. In diesem Fall darf das Kind dann theoretisch eine chinesische Staatsangehörigkeit beantragen, wenn ein Elternteil von dem Kind ein chinesischer Bürger ist. |
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