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本帖最后由 jint73 于 2009-12-17 23:54 编辑
Informationen zum Aufenthaltstitel - Daueraufenthalt-EG
auf der Grundlage der Richtlinie 2003/109/EG des Europäischen Rates über die
Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen
Ausländerinnen und Ausländer aus nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in
Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben,
können die Rechtsstellung "langfristig aufenthaltberechtigt" erhalten. Diese
Rechtsstellung wird auf Antrag als Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis mit dem
Zusatz "Daueraufenthalt-EG" bescheinigt.
Wer einen solchen Aufenthaltstitel besitzt, kann sich in fast allen anderen EU-Ländern
(außer in Großbritannien, Irland und Dänemark) unter erleichterten Voraussetzungen
niederlassen (Verbesserung der innereuropäischen Mobilität). Die Vorteile liegen
hauptsächlich im Bereich der Einreisevorschriften. Die nationalen
aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des neuen EU-Staates müssen erfüllt werden.
Das gilt auch für den Nachzug von Familienangehörigen.
Eine "normale" (nationale) Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erlischt
grundsätzlich, wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten
oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist.
Ein Daueraufenthalt-EG erlischt in den Fällen einer Ausreise aus dem Gebiet der
Europäischen Union unter anderem erst, wenn der Ausländer sich danach für einen
Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten nicht im Gebiet der Europäischen
Union aufgehalten hat oder eines Aufenthalts in einem anderen EU-Staat
(ausgenommen in Großbritannien, Irland und Dänemark) für einen Zeitraum von sechs
Jahren |
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