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Ab 01.01.2010 muss in Deutschland bei jedem Hund der zur Zucht zugelassen werden soll eine DNA-Untersuchung gemacht werden.
Den entsprechenden Antrag für die Untersuchung kann man auf der HP vom KfT herunter laden.
Die Kosten für die Probenentnahme, Versand und Untersuchung im Labor hat der Antragsteller zu tragen. Lediglich die Kosten für die Einlagerung trägt der KfT. Ebenso die Originalergebnisse erhält der KfT, der Antragsteller erhält lediglich eine Kopie.
Die Ergebnisse der Untersuchung sind bei der ZZL vorzulegen.
hier der Link zum Downloadbereich Zucht
http://www.kft-online.de/_rubric/index.php?rubric=Downloads+Zucht
05.11.09
Ich denke dass das PDF dokument "Untersuchungsauftrag DNA Profil"
http://www.kft-online.de/_data/N ... trag_DNA_Profil.pdf
für Identitätsnachweis/Abstammungsnachweis ist (aber in Deutschland möchten Sie dan diese Hündin mit zwei verschiedenen Rüden decken lassen (Vater 1 & Vater 2) ?
PS: In Belgien mussen wir, ab 01.01.2010, DNA (auf Abstammung) von Hündin und Rüden haben bevor dem Deckung auszuführen (selbst wenn der Rüden sich im Ausland befindet) und nach der Geburt auch ein DNA (auf Abstammung) auf einem der Welpen nach Wahl der Person, die die Microchips kommt zu überprüfen. |
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