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本帖最后由 yugao777 于 2010-5-24 14:53 编辑
update:最终房东退了我们100EUR,收掉900EUR。我们最终还是妥协了,房东要多少给了多少。主要觉得没必要为了几百块钱耗掉大量时间和精力。
我和老公都不会说德语,租房子的时候跟房东讲明我们搬出去的时候不需要刷墙装修,在合同里手写了一条附加条款:
Die Wohnung wird vom Vermieter unrenoviert übergeben und kan vom Mieter beim Auszug unrenoviert verlassen werden.
但是现在要搬家,跟房东解约的时候,房东说条款直说搬出去不需要刷墙装修,但是搬进去的时候是需要刷墙装修的,根据是合同里的第11条(这条很长,附在帖子最后)。但是我跟老公用google翻译看过,也请教过德国同事之后,认为第11条说的是我们要装修,自己就要出钱;如果到了一定年限,我们有义务装修;但是如果租期不满年限,房东也可以要求装修,但是我们只需要根据租住的时间长度付一定比例的费用。
现在房东认为根据11条,我们在走之前应该刷墙;我们认为根据附加条款,我们不需要刷墙。实际上附加条款确实有漏洞,只说了我们走的时候不需要刷墙,没说住的过程中间不需要刷墙。我们当时一点德语不懂,我想即使懂我们也不知道还可以有这样的文字游戏。照房东的说法这条附加条款有跟没有完全一样,反正我们就是要刷墙。
德国同事认为我们有理由不付钱找人刷墙也不自己刷墙。我自己也这么认为,但是我们时间比较紧张,不想花太多精力在这件事情上。现有的解决办法如下:
1. 不刷墙,但是因为对合同理解不同,房东肯定会找我们麻烦,可能不还押金,可能闹僵,可能要花太多时间和精力在这件事情上。而且如果要跟房东争论这件事情,我们又吃亏在德语不行,对德国法律一窍不通。
2.自己刷墙,但是我和老公最近都会有很多事情,又怕我们自己刷的房东不满意,所以我们不倾向这个办法。
3.和房东商量,根据第11条,找一个双方都信得过的装修工人估个价,因为超过1年,不满两年,我们付一定比例(比如20%)的刷墙费用。
我想请问的是:
a.我们对合同11条和附加条款的理解正确吗?
b.如果选择1,我们应该怎么跟房东理论呢?法律上我们站得住脚吗?
c.如果选择3(因为我们不想惹麻烦,很可能选择这一条,但是却不知道房东会不会同意),有人知道大约费用会有多少吗?我们住的是90平米的房子,上下两层,上面是阁楼。
先多谢大家。
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$11 Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen
1. Der Mieter übernimmt die notwendigen Schönheitsreparaturen auf
eigene Kosten. Zu den Schönheitsreparaturen gehören Anstrich der Wände
und Decken, dem das Anbringen einer weiß gestrichenen Rauhfasertapete
gleichsteht, Reinigen von Teppichböden, Anstrich von Innentüren,
Außentüren sowie Fenstern von innen, Anstrich von Heizköpern und
Heizrohren, Beseitigen kleinerer Putz-und Holzschäden.
2. Der Vermieter kann die fälligen Schönheitsreparaturen bereits
während der Laufzeit des Vertrages fordern, spätestens jedoch bei Ende
des Mietverhältnisses alle bis zu diesem Zeitpunkt nach dem Grad der
Abnutzung und Beschädigung gemäß nachstehendem Fristenplan
erforderlichen Schönheitsreparaturen verlangen. Als angemessene
Zeitabstände der Schönheitsreparaturen gelten im allgemeinen:
Wand-und Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle drei
Jahren, in Wohn-und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf
Jahre, in anderen Räumen alle sieben Jahre; Reinigen von Parkett-und
Teppichböden alle fünf Jahre; Lackieren von Heizkörpern und Rohren,
Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen alle sechs Jahre.
Die Fristen laufen ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. ab der letzten
während des Vertrages ordnungsgemäß durchgeführten
Schönheitsreparatur.
3. Sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nach dem
vorstehenden Fristenplan noch nicht fällig, kann der Vermieter
verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu
tragen hat, die eine im Falle des vollen Fristenablaufes bei Ende des
Mietverhältnisses durchzuführende Schönheitsreparatur verursachen
würde. Der zu zahlende Kostenanteil errechnet sich regelmäßig nach dem
Verhältnis der im Fristenplan vorgesehenen vollen Frist und des
Zeitraums, der seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten
vom Mieter ausgeführten Schönheitsreparatur bis zur Räumung abgelaufen
ist. Liegen die letzten Schönheisreparaturen während der Mietzeit
länger als 1Jahr zurüch, zahlt der Mieter 20% der Renovierungkosten,
länger als 2 Jahre 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre
80%. Die Kosten der Renovierung werden im Zweifel nach einem
Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäftes
ermittelt. Die Selbstdurchführung der erforderlichen
Schönheitsreparaturen bleibt dem Mieter unbenommen.
4. Die Kosten kleiner Instandhaltungen, die während der Mietdauer
erforderlich werden, sind vom Mieter zu tragen, soweit die Schäden
nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind. Kleine
Instandhaltungen umfassen nur das Beheben von Schäden bis zum Betrag
von EUR 100, im Einzelfall an Teilen der Wohnung, die dem direkten und
häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z.B. Hähne und
Schalter für Wasser, Gas und Strom, Bedienungselemente für Jalousien
und Markisen, Verschlussvorrichtungen für Fenster, Türen und
Fensterläden, Spiegel, Verglasungen und Beleuchtungsköper,
Gebrauchsteile der WC- und Badezimmereinrichtung. Die Verpflichtung
besteht nur bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller
Einzelreparaturen von bis zu 8% der Jahresbruttokaltmiete. |
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