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本帖最后由 Keinmal 于 2010-1-29 00:00 编辑
6. Aufbau- und Ergaenzungsstudium, Zweitstudium, Promotion
Diese Betaetigungen stellen allesamt eine Aenderung des Aufenthaltszweckes dar, so dass der Grund fuer die euch zu Studienzwecken erteilte Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden muss. Ihr benoetigt daher eine neue Aufenthaltserlaubnis, die in diesen Faellen ohne vorherige Ausreise im Inland erteilt werden kann:
Aufbau-, Zusatz- oder Ergaenzungsstudium fuer laengstens 2 Jahre, wenn die Hochschule bescheinigt, dass vorhergehendes Studium fachlich weitergefuehrt oder ergaenzt wird;
Promotion, wenn die Hochschule bescheinigt, dass Promotion ueblichen Abschluss darstellt oder an der Promotion ein besonderes wissenschaftliches Interesse (die Annahme als Doktorand liegt vor) besteht oder die Einsatzchancen im Herkunftsland dadurch wesentlich verbessert werden;
Zweitstudium, wenn deutsche Auslandsvertretung bestaetigt, dass es fuer die Aufnahme des angestrebten Berufes im Herkunftsland erforderlich ist
搜了一下,楼主所谓的spielraum也明文规定了,就看你能不能拿到这些Bescheinigung拉。。 |
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