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Re^4: Völliger Quatsch
(Autor: R а l f, Antwort nach 21 h, 5 Min)
Die Fragen des Finanzamtes beziehen sich ersteinmal auf den zeitlichen Zusammenhang des Grundstückkaufes und der Bauträgerverhandlungen. Liegen die Zeiträume zu dicht beieinander schnell eine Steuerumgehung vermutet. Die Grunderwerbsteuer wird dann auch für das Haus fällig, da das Finanzamt eine Leistungserbringung durch den Bauträger (sei es auch nur die "interne" Vermittlung des Grundstücks /oder Absprachen zwischen den Verkäufer und BT) unterstellen kann.
Um Grunderwerbsteuer zu sparen war es häufig Praxis des Bauträgers, Neubauvorhaben, bzw. -objekte zu verkaufen und gleich eine Grundstück an der Hand zu haben dessen Eigentümer ein Dritter ist(war). Dadurch hat der Bauträger die Grunderwerbseuer gespart die er bei einem Kauf & Wiederverkauf hätte zahlen müssen und hatte gleichzeitig die Idee, diese ebenfalls dem Käufer zu sparen (nicht ohne Eigennutz).
Die Finanzämter sind aber nicht dumm und unterstellen bei ungünstigem zeitlichem Ablauf und fehlender Belegung einen Gesamterwerb (Haus und Grundstück) auf den dann die Grunderwerbssteuer anfällt. Hier kann eine Belegführung, wie der Grundstückskauf zustande gekommen ist und wie die genaue zeitliche Abfolge der Vertragsverhandlungen (mit Grundstücksbesitzer und mit dem BT) vor Schaden schützen.
In diese Falle sind schon einige Neubauplaner getappt. |
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