这是他们的回复:
Sie haben im Januar eine Rechnung nicht beglichen, dies zog diverse Gebühren nach sich, da ein erheblicher Mehraufwand entstand den (Kartensperrung, Mahnungen, Rücklastlastschrift etc.), der Kunde zu tragen hat.
Die Rechnung aus Februar, auf der die o.g. Gebühren berechnet worden sind, haben Sie erneut nicht beglichen. Daraufhin folgete wiederum eine Sperrung der Karte und Aufwandsgebühren.
Mittlerweile haben Sie die letzen drei Rechnungen nicht beglichen, was dazu führt, dass der Gesamtrechnungsbetrag immer weiter ansteigt.
Nachfolgend noch einge Informationen, sollten Sie die Gebühren beanstanden wollen:
Bitte beachten Sie, dass uns durch eine Rücklastschrift oder eine nicht einlösbare Lastschrift durch mangelnde Deckung des Kontos unvorhergesehene Mehrkosten entstehen. Diese Kosten berechnen wir anhand verschiedener Gebühren weiter an den verursachenden Kunden.
Rücklastschrift Bankgebühr: Diese Kosten werden uns von Ihrer Bank in Rechnung gestellt und an Sie weitergereicht.
Gebühr für eine nicht einlösbare Lastschrift: Hierbei stellen wir Ihnen Mehrkosten in Rechnung, die uns nach einer Rücklastschrift durch die erneute Bearbeitung der Zahlung entstehen. Die Gebühr beträgt 17,50 EUR.
Aufwandspauschale Mahnung: Für jede Mahnung erheben wir für Personal- und Portokosten eine Aufwandspauschale in Höhe von 2,95 EUR laut unseren Preislisten.
Säumniszuschlag: Sofern eine oder mehrere Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden, erheben wir für die ausstehenden Gebühren im Laufe des Mahnverfahrens einen Säumniszuschlag in Höhe von 7,91 EUR laut unseren Preislisten.
Sperrgebühr: für die Sperrung eines im Rahmen des Mahnverfahrens gesperrten Anschlusses berechnen wir eine Gebühr von 18,50 EUR.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. |