|
![](static/image/common/ico_lz.png)
楼主 |
发表于 2010-4-24 10:35
|
显示全部楼层
Sie haben eine e-Mail erhalten, auf den Link geklickt und bekommen jetzt eine Rechnung/Mahnung
Es ist inzwischen ein beliebtes Spiel der Abzockerbanden, Ihnen eine Spam-e-Mail zuzuschicken, mit der Sie auf eine Webseite z.B. für einen Lebensprognosetest, Intelligenztest oder für günstige Einkäufe etc. gelockt werden. Diese e-Mail enthält einen für Sie persönlich präparierten Link, der in der Datenbank des Spammers mit ihren Daten verknüpft ist. Ihre Daten inkl. Mailadresse hat er oft von einem vorausgegangenen Gewinnspiel, bei dem Sie im Internet ihre Daten angegeben haben. Klicken Sie diesen Link, landen Sie mitten in der Webseite des Spammers, wo Sie dann - ohne sich angemeldet und die AGB bestätigt zu haben - auch gleich schon die sogenannte Dienstleistung des Spammers in Anspruch nehmen können.
Auch, wenn Sie die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen, bekommen Sie nach kurzer Zeit bereits böse Rechnungen und Mahnungen von Inkassobüros. Der Abzocker unterstellt Ihnen, Sie hätten sich für seine Dienstleistung angemeldet und auch die AGB lesen können.
Was tun?
Die Rechtslage ist in diesem Fall ganz eindeutig:
Hier liegt keinesfalls ein wirksamer Vertrag vor! Denn es fehlt bereits an der allerersten, wichtigen Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrags nach dem BGB: es liegt von Ihnen keine "Willenserklärung" vor. Der Klick auf den Link in der e-Mail ist nicht als Willenserklärung auszulegen.
In einem Rechtsstreit hätte der "Unternehmer" den Beweis zu erbringen, dass eine Willenserklärung und Annahme des Vertrags Ihrerseits erfolgt ist. Unter diesen Umständen wird er diesen Beweis nicht erbringen können. Es ist nicht Ihre Aufgabe, ihm das Gegenteil zu beweisen. Ebenfalls ist es nicht Ihre Aufgabe, Strafanzeige zu stellen, falls sich angeblich ein Dritter unter Ihrem Namen für die "Dienstleistung" angemeldet hat.
Dass es hier auch noch weitere Rechtsmängel gibt (Sie haben z.B. keine Widerrufsbelehrung erhalten, etc.), kommt noch hinzu, ist aber im Grunde bereits zweitrangig.
Wenn das verwendete Anmeldeverfahren nicht den Bedingungen genügt, die hier erläutert werden, dann können Sie in aller Regel von einem unseriösen Angebot ausgehen.
Ein solcher, Ihnen hier mit Mitteln arglistiger Täuschung unterstellter Vertrag ist von vornherein unwirksam. Das betr. Unternehmen kann daher gerichtlich keinen Zahlungsanspruch geltend machen.
Das wissen die betreffenden Herrschaften auch ganz genau, sie versuchen es aber trotzdem und zählen dabei auf die unerfahrenen, unsicheren Opfer, die sich von den anschließend ca. zehn Droh-/Mahn-/Inkassoschreiben blenden lassen und zahlen.
In diesen Fällen ist es jedoch erfahrungsgemäß das beste, nicht zu zahlen, auch nicht zu reagieren und alle Mahn- und Inkassoschreiben einfach zu ignorieren. Denn es hat sich herausgestellt, das es nicht zweckmäßig ist, mit solchen Unternehmen irgendeine wie auch immer geartete Brieffreundschaft per e-Mail/Post zu pflegen. Denn sie zeigen sich i.d.R. von einer völlig ignoranten Seite, gehen auf Ihre berechtigten Einwände nicht ein und bestehen in immer weiteren Schreiben stur auf ihrer Forderung.
Jedenfalls sollten alle diese Drohungen und Mahnungen Sie nicht beeindrucken. Die Abzocker lernen dazu und entwickeln immer neue Scheinargumente, um Sie einzuschüchtern. Lesen Sie hier mehr dazu: Abzocke - Hilfe! Was kann mir passieren?
Ein schönes Beispiel für einen fruchtlosen e-Mail-Verkehr mit einem derart merkresistenten Unternehmen findet sich im Forum bei Computerbetrug.de. Hier sehen Sie, wie der "Unternehmer" einfach gebetsmühlenartig mit vorgefertigten Textbausteinen seine Forderung wiederholt, ohne auf die berechtigten Einwände einzugehen.
Jede Kommmunikation mit derartigen Betreibern ist also i.d.R. als zwecklos zu betrachten. Ebensogut können Sie die berechtigten Argumente Ihrer Toilettenschüssel mitteilen.
Entscheidend ist jedoch: reagieren müssten Sie erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief vom Amtsgericht mit Postzustellungsurkunde). Und zwar mit Widerspruch innerhalb von 14 Tagen (zur Sicherheit per Einschreiben mit Rückschein).
Mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit wird jedoch ein solcher Mahnbescheid niemals eintreffen. Die betreffenden "Unternehmer" wissen, dass sie auf juristisch unhaltbarem Boden stehen, und haben auch aus offensichtlichen Gründen kein Interesse, vor Gericht ihre Methoden offenlegen zu müssen. Nicht selten arbeiten sie auch mit Decknamen und Briefkastenadressen und haben daher schon aus steuerlichen Gründen nicht das geringste Interesse, vor Gericht ihre wahre Identität und ladungsfähige Anschrift offenbaren zu müssen.
Daher ist es das beste, alles, was Sie von dem Vorgang haben und wissen, zu archivieren (Mails nicht löschen, Briefe aufheben etc.), jedoch nicht zu reagieren. Erfahrungsgemäß schläft nach ca. zehn Droh- und Mahnschreiben, in denen die Forderungen dann auch immer weiter hochgeplustert werden, die Sache dann doch ein.
Es gibt ein in Eschborn ansässiges Inkassobüro, das dafür bekannt ist, bereits ausgefüllte Mahnbescheidanträge in den Mahnbriefen mit beizulegen, um den Eindruck zu erwecken, dass ein solcher Mahnbescheid unmittelbar bevorstehe. Tatsächlich wird ein solcher Mahnbescheid jedoch in diesen Fällen regelmässig nicht eingereicht, und die betreffenden Antragsformulare sind im Internet bzw. im Schreibwarenladen für jedermann frei zugänglich. Sie sollten diese Formulare nicht mit einem gültigen, vom Gericht ausgefüllten und mit "gelbem Brief" zugestellten Mahnbescheid verwechseln.
Das ist nur eine Facette von vielen unlauteren, nötigenden Methoden, mit denen solche Inkassobüros, die mit den Abzockerbanden oft eng zusammenhängen, arbeiten.
Lassen Sie sich auch nicht beeindrucken, wenn Ihnen der "Unternehmer" in dem Mahnschreiben die IP-Adresse präsentiert, mit der Sie sich angeblich für seinen "Service" angemeldet haben. Dass er Ihre IP-Adresse hat, ist naturgemäß der Fall, weil Sie ja auf den Link in der e-Mail geklickt und seine Seite besucht haben. Jeder Betreiber einer Webseite kann Ihre IP-Adresse mitprotokollieren, wenn Sie die Seite besuchen. Das ist technisch keine große Kunst und liefert darüberhinaus dem Betreiber keine Beweiskraft im Sinne einer Ihnen unterstellten Zustimmung zu einem Vertrag. |
|