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[其他] 请问申请欧盟长居是参加考试Deutsch-Test für Zuwanderer还是Zertifikat_Deutsch B1?

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发表于 2010-4-25 18:15 | 显示全部楼层 |阅读模式

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本帖最后由 littlelily 于 2010-4-26 13:16 编辑

想申请长居,去问过外管局,说要B1的考试证书;但是没说是Deutsch-Test für Zuwanderer还是Zertifikat_Deutsch B1。这里的VHS说考试样题在telc的网站上。在网站上查了一下,发现这两个考试还是有些区别的。如果是Deutsch-Test für Zuwanderer,那么听说读写各项都达到75分,才能拿到B1。如果是Zertifikat_Deutsch B1,就是各项拿到60%分数就算及格。但是Deutsch-Test für Zuwanderer好像要容易一些,听力最明显了。想请问各位都是考的什么?谢谢哈。
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发表于 2010-4-25 18:42 | 显示全部楼层
B1 60%对就可以,可zuwander test虽简单可要答对75-80%才算通过.
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 楼主| 发表于 2010-4-26 09:30 | 显示全部楼层
B1 60%对就可以,可zuwander test虽简单可要答对75-80%才算通过.
yl008 发表于 2010-4-25 19:42


所以才想知道大家都是参加的哪种考试啊?
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发表于 2010-4-26 10:47 | 显示全部楼层
谁说的???

是不是你德语太差了,才会这样的,还是对所有人都有这个要求的
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发表于 2010-4-26 10:54 | 显示全部楼层
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 楼主| 发表于 2010-4-26 12:06 | 显示全部楼层
谁说的???

是不是你德语太差了,才会这样的,还是对所有人都有这个要求的
wyy 发表于 2010-4-26 11:47


我的德语是很差,所以才来请教大家。但是我怎么看不懂你的话呢?难道我的中文也差了?
你没见yl008所写的么?“B1 60%对就可以,可zuwander test虽简单可要答对75-80%才算通过.”
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发表于 2010-4-26 12:52 | 显示全部楼层
我的德语是很差,所以才来请教大家。但是我怎么看不懂你的话呢?难道我的中文也差了?
你没见yl008所写 ...
littlelily 发表于 2010-4-26 13:06


你别激动,我不是想攻击你,只是被你的贴吓倒了。头一回听说申请长居要语言考试。 我12月份也要申请,所以。。。
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发表于 2010-4-26 13:28 | 显示全部楼层
本帖最后由 wyy 于 2010-4-26 14:49 编辑

本帖最后由 太有才了 于 2010-1-27 15:54 编辑

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz- n9
9.2.1.7  Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechen der Definition des Sprachniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nummer R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER). Das Niveau B1 GER setzt folgende sprachliche Fähigkeiten bei allen Sprachkompetenzen (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben) voraus: Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben (vgl. Nummer 44a.1.2.2). Bei Ausländern, die vor dem 1. Januar 2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren, wird nur verlangt, dass sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können (§ 104 Absatz 2). Die Voraussetzung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache ist von der Ausländerbehörde festzustellen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind i. d. R. nachgewiesen, wenn der Ausländer  

-   das „Zertifikat Deutsch“ oder den „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (Kompetenzstufe B1) nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 IntV erworben hat,

-  vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächst höhere Klasse) besucht hat,

-   einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulab-
schluss erworben hat,

-   in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, :
Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt worden ist oder

-   ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.  


Sind die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend anhand von Zeugnissen oder Zertifikaten nachgewiesen, ist dem Ausländer ein Sprachtest, ggf. auch ein Sprachkurs zu empfehlen, es sei denn, der Ausländer verfügt nach der in einem persönlichen Gespräch gewonnenen Überzeugung der Ausländerbehörde offensichtlich über die geforderten Sprachkenntnisse. In diesen Fällen kann auf einen Sprachtest verzichtet werden
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发表于 2010-4-26 13:29 | 显示全部楼层
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发表于 2010-4-26 13:48 | 显示全部楼层
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