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发表于 2010-8-5 16:36
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Elterngeld bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge usw.)
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld monatlich um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Das heißt: Zusätzlich zum Elterngeld in Höhe von mindestens 67 Prozent des wegfallenden Erwerbseinkommens oder zum Mindestbetrag von 300 Euro werden für jedes weitere Mehrlingskind monatlich jeweils 300 Euro gezahlt.
Bei anderen einkommensabhängigen Sozialleistungen bleiben pro Kind grundsätzlich jeweils bis 300 Euro anrechnungsfrei. Dieser Mindestbetrag wird also pro Kind zusätzlich zu diesen Sozialleistungen gezahlt. |
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