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据我所知,在德国standesamt和德国人结婚的,当时结婚时就递交了3次公证的出生证明了(楼上很多MM也提到的),给宝宝办出生证明时就不需要,只要提交Familiebuch就可以了。自09年开始,如果两个中国人在中国驻德大使馆办的结婚登记,就需要出示父母的出生证明。请参看摘要
Unterlagen
Die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen einschließlich eventuell notwendiger Übersetzungen müssen immer im Original vorgelegt werden. Sie erhalten sie nach der Beurkundung zurück.
Zur Beurkundung der Geburt Ihres/r Neugeborenen sind die Geburtsanzeige/n sowie folgende Unterlagen erforderlich:
* Kopie des dt. Personalausweises/ Reisepasses beider Eltern oder
* ausländischer Personalausweis (von EU-Angehörigen) oder
* ausländischer Reisepass
Bei verheirateten Eltern zusätzlich:
* wenn vor dem 31.12.2008 geheiratet:
eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag (früher Familienbuch; eine Heiratsurkunde reicht nicht aus)
* wenn nach dem 01.01.2009 geheiratet:
ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ersatzweise Originale der Geburtsurkunden und der Eheurkunde
* wenn im Ausland geheiratet:
Original der ausländischen Heiratsurkunde mit Originalübersetzung
oder bei Nachregistrierung der Ehe in Deutschland:
beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Eheurkunde.
(Bei ausländischen Heiratsurkunden ist eventuell die Vorlage der Geburtsurkunden erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich im Standesamt.)
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern zusätzlich:
* die Geburtsurkunden beider Eltern (keine Kopien)
(bei ausländischen Urkunden mit Originalübersetzung) soweit sie noch nicht verheiratet waren
oder
bei Geschiedenen oder Verwitweten:
die aktuelle Abschrift des Heiratseintrages mit Scheidung oder das Original der ausländischen Heiratsurkunde und Nachweis der Eheauflösung, ggf. mit Übersetzung.
* die Vaterschaftsanerkennungsurkunde
(Ist die Vaterschaft noch nicht anerkannt, setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Termins bitte mit den Kolleginnen des Standesamtes oder direkt mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig in Verbindung.
* die Sorgeerklärung (wenn vorhanden)
Gebühren
Sie erhalten für Ihr Neugeborenes je 1 kostenfreie Bescheinigung für
* religiöse Zwecke (Taufe),
* Mutterschaftshilfe (Krankenkasse der Mutter),
* Elterngeld und Kindergeld,
sowie 2 gebührenpflichtige Geburtsurkunden.
Die Gebühren hierfür betragen 15,00 Euro (10,00 EUR für die erste und 5,00 Euro für jede weitere gleichzeitig bestellte Urkunde).
Zahlungsart
Die Gebühren müssen in bar entrichtet werden.
Hinweise
Ist ein Elternteil der deutschen Sprache nicht mächtig und sind dessen persönliche Angaben oder Erklärungen zur Beurkundung erforderlich (z.B. bei Vaterschaftsanerkennung oder Namenserteilung), dann ist zur Entgegennahme seiner Erklärung die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich. Der Dolmetscher darf nicht als befangen gelten, d.h. vor allem kein näherer Verwandter sein, und muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Ist die Kindsmutter ledig, kann die Vaterschaft problemlos anerkannt werden. Ist die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet, kann die Vaterschaft nur anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt der Geburt bereits ein Scheidungsantrag anhängig ist. Die Anerkennung des Kindes einer verheirateten Frau wird erst mit Rechtskraft des Scheidungsurteils wirksam. |
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