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发表于 2010-9-21 12:47
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因为最近一直在关注关于外派合同的事。无意看到以下的例子,发上来给大家共享一下,积累经验。提醒大家也不能轻信公司的人事部的信息,他们“无心之过“ 买单的可是可怜的你。
Guten Tag,
mit meinem aktuellen Arbeitgeber wurde im Jahr 2005 eine Vereinbarung über Auslandseinsätze (15 Monate China) vereinbart, anschließend daran wurde ein Delegationsvertrag vereinbart, welcher bis heut bestand hat. Alle Vereinbarungen und Verträge unterliegen dem deutschen Recht und sind mit der deutschen Muttergesellschaft abgschlossen.
Der mich betreuende Mitarbeiter der Personalabteilung wurde seitens des Unternehmens in einer Bildungsmaßnahme „Auslandsendsendungen von Mitarbeitern“ eines externen Dienstleisters qualifiziert. Im Zuge der Vertragsgestaltung wurde ich durch diesen Mitarbeiter in allen Punkten des Vertrages, insbesondere jedoch in den steuerlichen und sozialversicherungstechnischen Aspekten beraten.
In der Vereinbarung über Auslandseinsätze existiert eine Klausel: „Herr XXX ist für eventuell im Ausland zu entrichtende Steuern selbst verantwortlich und gewährleistet die Erfüllung der sich ergebenden steuerlichen Verpflichtungen.“
Diese Klausel wurde in den vorbereitenden Gesprächen mit dem Mitarbeiter der Personalabteilung besprochen und dieser hat mir mitgeteilt, dass es noch andere persönliche Steuern wie Kapitalanlagesteuern, Steuern auf Zinsen und Gewinne etc. gibt, die ich im zutreffenden Fall zu tragen hätte. Für mich war diese Darlegung zum damaligen Zeitpunkt verständlich, da mir seitens des Unternehmens vor Vertragsunterzeichnung mitgeteilt wurde, das ich in Deutschland Lohnsteuerpflichtig bin.
Der fertige Vertragsentwurf wurde durch das Unternehmen zusätzlich an einen Steuerberater zur Prüfung gegeben. Man wollte sich bezüglich der lohnsteuerlichen Aspekte sehr sicher sein. Nach Sichtung der Unterlagen des Steuerberaters wurde mir durch den Mitarbeiter der Personalabteilung mitgeteilt, dass ich nur in Deutschland lohnsteuerpflichtig bin. Daraufhin führte mein Arbeitgeber während des ganzen Zeitraums der Auslandseinsätze alle Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland ab.
Nach Inkrafttreten des Delegationsvertrages (ab 08.2007) wurde ich in China als steuerpflichtiger Mitarbeiter angemeldet und führe seitdem meine Lohnsteuer in China ab. Durch die jährliche Lohnsteuererklärung in China wurde das chinesische Finanzamt Anfang 2008 darauf aufmerksam, das in den vergangenen Jahren keine Lohnsteuer in China abgeführt wurde, obwohl dazu scheinbar die Pflicht bestand.
Das Unternehmen hat darauf hin eine zweite diesmal jedoch namhafte Rechts- und Steuerberatungskanzlei mit Spezialisierung auf China beauftragt, die steuerlichen Aspekte erneut zu prüfen. Dabei wurde festgestellt, dass vom ersten Tag an in China Steuerpflicht bestand.
Die Steuer- und Strafzahlungsforderungen des chinesischen Finanzamts wurden durch das Unternehmen rückwirkend beglichen. Einen Teil dieses Betrages, mehrere zehntausend Euro, fordert das Unternehmen jetzt von mir zurück.
Als Entschuldigung schrieb man mir daraufhin:
„Ich finde es sehr bedauerlich, dass uns unsere ersten Berater nicht umfassend unterstützen haben und auf verschiedene Risiken bzw. notwendige Schritte nicht hingewiesen haben. Dadurch bedingt konnten wir auch Sie nicht einwandfrei unterstützen.“
Zusätzlich stellte sich jetzt heraus, dass in China Sozialabgaben für Renten- und Krankenversicherung etc. nachträglich zu versteuern sind. Daraus ergeben sich für mich zusätzliche finanzielle und steuerliche Nachteile, welche sowohl im Fall der aktuellen Steuerrückforderung wie auch bei meines jetzigen Gehalt zu erhöhten steuerlichen Abgaben und verringertem Gehalt führen.
Meine Fragen:
1.Hat der Arbeitgeber ein Recht die Steuern und Strafzinsen von mir zurückzufordern, obwohl er mir vor Vertragsunterzeichnung vollends falsche Informationen bezüglich der Versteuerung des Gehaltes gab und mir dadurch steuerliche und finanzielle Nachteile entstehen?
2.Kann der Arbeitgeber die beschriebene Klause im Nachhinein auf die Lohnsteuer anwenden, obwohl im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung seinerseits ausgeschlossen wurde, das die Lohnsteuer in China abzuführen ist und der Passus „eventuell“ mit persönlichen Steuern begründet wurde?
3.Kann ich die Mehrbelastung durch die Versteuerung der Sozialabgaben in China vom Arbeitgeber zurückfordern, da er mich durch die schlechte Wahl des ersten Steuerberaters über diese Tatsache nicht informiert hat?
4.Bin ich als Arbeitnehmer in der Pflicht, alle durch den Arbeitgeber getätigten Aussagen gegenprüfen zu müssen oder hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorge-/ Treuepflicht die Aufgabe den Arbeitnehmer allumfassend und richtig zu beraten?
5.Wie sind meine die Chancen bei einem Rechtsstreit zu bewerten, sofern keine gütige Einigung zwischen dem Arbeitgeber und mir erzielt werden kann.
Vielen Dank. |
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