萍聚社区-德国热线-德国实用信息网

 找回密码
 注册

微信登录

微信扫一扫,快速登录

萍聚头条

查看: 1384|回复: 1

[合同签字] Abofallen Im Internet - Niemand Muss Zahlen

[复制链接]
发表于 2010-10-21 20:44 | 显示全部楼层 |阅读模式

马上注册,结交更多好友,享用更多功能,让你轻松玩转社区。

您需要 登录 才可以下载或查看,没有账号?注册 微信登录

x
Abofallen Im Internet - Niemand Muss Zahlen -Meldung - Stiftung Warentest

test 11/2010

Abofallen sind die Landplage des Internets. Hunderttausende Surfer fallen darauf herein. Anschließend werden sie oft monatelang von dubiosen Anbietern mit Rechnungen, Mahnungen und Drohbriefen unter Druck gesetzt. Zahlen muss aber niemand für diese untergeschobenen Verträge. Das haben mittlerweile Dutzende Gerichte entschieden.

Pfund Kaffee für 10 000 Euro

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Pfund Kaffee und an der Kasse verlangt der Händler plötzlich 10 000 Euro. Und dann schnauzt er Sie auch noch an: „Auf der Rückseite der Verpackung steht es doch deutlich: Mit dem Kauf verpflichten Sie sich zur Abnahme eines Pkw.“

Das ist kein Witz, sondern ein Vergleich, den das Amtsgericht Marburg zog. Mit der Masche zocken Abofallen Internetsurfer ab. Sie tun sogar so, als sei alles gratis: Malvorlagen, Witze, Intelligenztests, Hausaufgabenhilfe, Lehrstellensuche, Ahnenforschung, Vornamen, Gratis-SMS, Fabrikver- kauf – hunderte solcher Seiten kursieren im Netz, fast täglich kommen neue hinzu. Typisch ist www.routenplaner-service.de: Gibt der Nutzer Start und Ziel ein, poppt eine Seite auf, die nach Namen und Adresse fragt. Was kaum jemand bemerkt: Am Seitenrand versteckt steht ein Sternchen: „96 Euro pro Jahr“, zwei Jahre Laufzeit.

Kein Verkäufer fragt nach dem Namen

So funktionieren alle Abofallen: Die Preise werden klein gedruckt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext versteckt – „acht Euro“ statt „8 Euro“, oft neben greller Werbung. Dann erscheint ein Formular, in das Nutzer ihre Adresse eingeben sollen (siehe Bild). Wo immer das der Fall ist, gibt es nur einen Rat: die Seite wegklicken. Kein Ladeninhaber fragt Kunden nach ihrer Anschrift, warum soll die dann bei kostenlosen Basteltipps oder Horoskopen wichtig sein?

Gesetz soll den Sumpf trockenlegen

Monatlich verzeichnen die Verbraucherzentralen 22 000 Beschwerden — nicht zuletzt, weil das, was die Seiten bieten, sonst im Internet kostenlos ist. Da kommt niemand auf die Idee, nach Preisen zu suchen. Deshalb will das Justizministerium nun mit einer Gesetzesnovelle den Abofallensumpf trockenlegen: Künftig sollen die Seiten eine Bestellschaltfläche bieten, die deutlich auf die Kosten hinweist. „Besonders auffällig sind derzeit OPMedia, IContent, Content4U und Webtains“, berichtet Juristin Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Selbst Ole von Beust hat es erwischt

Reinfallen kann jeder: Selbst den früheren Hamburger Oberbürgermeister Ole von Beust erwischte es, er suchte ein Rezept für Gulasch „mallorquinischer Art“. Helfen konnte die Verbraucherzentrale ihm ganz einfach mit dem lapidaren Hinweis: „Nicht zahlen“. Von Beust hatte keinen Vertrag abgeschlossen, denn Voraussetzung dafür wäre ein klarer, unübersehbarer Hinweis auf die Kosten. Laut Preisangabenverordnung müssen sie leicht zu erkennen und wahrzunehmen sein. Genau das aber ist bei Abofallen nicht der Fall, sonst würden nicht hunderttausende hineintappen.

Juristisch ist klar: Niemand muss zahlen, denn es liegt kein wirksamer Vertrag vor. Dutzende Gerichte haben so geurteilt. Daher ist es eigentlich unnötig, auf die Rechnung zu reagieren. Es gibt ja nichts Rechtsgültiges, dem zu widersprechen wäre.

Schufa-Eintrag unwahrscheinlich

Einziger Grund wäre die Schufa: Sie darf Forderungen eintragen, wenn jemand zweimal gemahnt wurde, ohne zu widersprechen. „Ich kenne aber keinen Fall, bei dem Abzocker das versucht haben“, sagt Castelló. Das Geschäftsmodell besteht darin, die Opfer so einzuschüchtern, dass sie zahlen. Warum sich aber die Arbeit machen, hunderttausende Nichtzahler zu melden, wo das keinen Cent einbringt? Außerdem vermerkt die Schufa nur Forderungen ihrer Mitgliedsfirmen, und dazu dürften Abzockertruppen kaum zählen.

Aber wer ganz sichergehen will, kann der Rechnung per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Eine Kopie sollte an die Schufa gehen, normaler Brief reicht. Vorlagen gibt es bei den Verbraucherzentralen. Wer auch ohne all das ruhig schlafen kann, spart sich das teure Einschreiben und holt eine Selbstauskunft von der Schufa. Einmal im Jahr gibt es die kostenlos.

Unbedingt erforderlich ist ein Widerspruch nur, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt. Das ist aber erst einmal bekannt geworden: Anfang 2009 startete die Münchner Anwältin Katja Günther so eine Aktion, beendete sie aber schnell wieder.

Ein geradezu bösartiges Mahnwesen

Doch egal ob der „Kunde“ widerspricht oder nicht: Die Abzocker lassen nicht locker. Ihr geradezu bösartiges Mahnwesen verschickt ständig neue Schreiben, meist durch Inkassobüros, vom Osnabrücker Anwalt Olaf Tank oder der Kollegin Günther. Oft wird gedroht mit Strafanzeige, Schufa, Gerichtsvollzieher, Gehaltspfändung. Systematisch wird Druck aufgebaut, der Ton wird schärfer, die Inkassokosten teurer. Der beste Rat: Nerven behalten, ruhig bleiben. „In jedem Fall gilt: Nicht zahlen!“, rät das Bundesjustizministerium auf www.bmj.bund.de/Abofallen. Meist kommen sechs, sieben böse Briefe, dann nichts mehr.

Drohung mit Schufa verboten

Die Opfer vor Gericht zu ziehen, davor hüten sich die Gauner. Wenn es zu Verfahren kommt, sind es meist Verbraucherzentralen oder die Betroffenen selbst, die den Prozess anstrengen. Die Abzocker ziehen dabei den Kürzeren. Schon die Drohung mit Schufa oder Zwangsvollstreckung ist verboten (Amtsgericht Mainz, Az. 84 C 107/06, AG Frankfurt/Main, Az. 380 C 1732/08).

Das Amtsgericht Karlsruhe unterstellte Anwältin Günther sogar „Beihilfe zum versuchten Betrug“ (Az. 9 C 93/09). Ähnliches bekam Kollege Tank zu hören: Den Amtsrichtern in Marburg erschien seine Forderung so absurd, dass sie den Vergleich zum Kaffee zogen, mit dem Käufern ein Auto untergeschoben wird (Az. 91 C 981/09).

Das waren aber Zivilgerichte. Etwas ganz anderes ist die Strafjustiz. Und die regt sich kaum. Eine Betrugsabsicht sei nicht sicher nachweisbar, meinten mehrere Strafkammern. Wenn die Abzocker juristische Erfolge vorweisen, sind das solche Fälle. In Wahrheit bedeutet das aber nur, dass sie straf- rechtlich davonkommen, also ohne Bußgeld oder Haft. Zivilrechtlich bleibt es dabei: kein Vertrag, keine Zahlungspflicht
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2010-10-21 20:59 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
您需要登录后才可以回帖 登录 | 注册 微信登录

本版积分规则

手机版|Archiver|AGB|Impressum|Datenschutzerklärung|萍聚社区-德国热线-德国实用信息网

GMT+1, 2025-2-5 13:04 , Processed in 0.059762 second(s), 19 queries , MemCached On.

Powered by Discuz! X3.4

© 2001-2023 Discuz! Team.

快速回复 返回顶部 返回列表