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发表于 2010-11-18 23:57
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Rücknahmeverordnung für Starterbatterien in Deutschland [Bearbeiten]
In der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren, kurz Batterieverordnung (BattV), ist im Paragraph 6 festgelegt, dass Vertreiber von Starterbatterien, die diese an Endverbraucher abgeben, verpflichtet sind, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim Kauf keine Altbatterie zurückgegeben wird (Stand: 1. Januar 2002).
Bereits verbaute Batterien, beispielsweise in Neuwagen, unterliegen dieser Pfandverordnung nicht. |
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