|
回复 30# und
回复 29# 智力妹妹
Durchblick mit Nebelschlussleuchte
Bei Nebel unter 50 m Sicht.
Und sonst nicht. Das ist die einzige Situation, in der er erlaubt ist, die Nebelschlussleuchte zu benutzen. Sie wirft ein grellrotes Licht nach hinten ab, das bei normalen Sichtverhältnissen sehr stark blenden würde.
Ausschalten muessen Sie die Nebelschlussleuchte immer dann, wenn sich der dichte Nebel wieder lockert und Sie weiter als 50 m schauen koennen. Was 50 m sind, erkennen Sie auf der Autobahn zum Beispiel am Abstand zwischen zwei Leitpfosten (die stehen nämlich in der Regeln 50 m voneinander entfernt). Sinnvollerweise stellt man die Nebelschlussleuchte ebenfalls aus, wenn man im dichten Stadtverkehr fährt, wo es beim Kolonnenfahren leicht zu Blendungen kommen kann. Das Problem des zu spaeten Erkanntwerdens existiert nicht, wenn sowieso in Schlange gefahren wird.
Und hoechstens 50 fahren!
Werfen wir noch einen gewieften Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung. Im § 3 gibt es eine Bestimmung zur Hoechstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m betraegt (also dieselbe Voraussetzung wie fuer die Benutzung der Nebelschlussleuchte), dann darf auch hoechstens mit 50 km/h gefahren werden. Messerscharf kombiniert bedeutet das: Wenn man die Nebelschlussleuchte korrekterweise eingeschaltet hat, herrscht demnach auch eine entsprechend geringe Sichtweite, die dazu fuehrt, dass man nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren darf! Oder umgekehrt gesprochen: Sobald man wieder weiter sieht als 50 m, darf —unter Beachtung der uebrigen Verkehrsregeln— zwar eventuell wieder schneller als 50 km/h gefahren werden, dann aber ohne Nebelschlussleuchte.
Nebelscheinwerfer am Tag
Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an. Der Hintergrund: Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr. Das erkennt man auch auf unserem Foto, wo es weder schlechtes Wetter noch erhebliche Sichtbehinderungen gibt: In solchen Situationen darf man zwar mit Abblendlicht, aber auf keinen Fall mit irgendwelcher Nebel-Beleuchtung fahren.
quelle: http://www.fahrtipps.de |
|