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Viele Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern falsche Einkommensteuerbescheinigungen ausgestellt. Wer seine Steuererklärung macht, sollte dies prüfen – sonst könnten rund 1000 Euro verloren gehen.
Tausendfach haben Arbeitgeber in Deutschland für das abgelaufene Jahr falsche Einkommensteuerbescheinigungen ausgestellt. Weil Anleitungen des
Bundesfinanzministeriums unklar waren, hätten die Hersteller von Steuersoftware
falsche Informationen in ihre Programme eingepflegt, erklärten die Unternehmen.
Fehlerhaft sind demnach die Angaben zur Sozialversicherung für 2010 bei
zahlreichen Personen, die freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Der Fehler taucht in der Lohnsteuerbescheinigung für 2010 auf, die Arbeitnehmer
meist mit der Januar-Abrechnung von ihrem Arbeitgeber erhalten haben. In den
betreffenden Zeilen der Bescheinigung – Nummer 25 und 26 – muss jeweils die
Summe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Kranken- und
Pflegeversicherung eingetragen werden. Diesen Gesamtbetrag können die
Arbeitnehmer steuerlich geltend machen. Viele Programme gaben hier jedoch nur den
Arbeitnehmeranteil an.
Zeile 24 sollte leer sein
Reichen Steuerzahler mit ihrer Steuererklärung die falschen Zahlen beim Finanzamt
ein, rechnet die Behörde nur den Arbeitnehmeranteil auf die Steuer an. Laut Lohnund
Einkommensteuer-Hilfe-Ring Deutschland (LHRD) führt das im Schnitt zu einer
um 1000 Euro verringerten Steuerentlastung. Zu erkennen ist der Fehler in Zeile 24
der Steuerbescheinigung: Nur wenn die Zeile leer ist, hat der Arbeitgeber laut LHRD
auf jeden Fall ein korrektes Papier ausgehändigt.
Von dem Fehler betroffene Arbeitnehmer, die bereits ihre Steuererklärung für das
vergangene Jahr abgegeben haben, müssen laut BDSt Einspruch einlegen. Dem
Schreiben sollten sie eine Kopie ihrer Lohnabrechnung für Dezember beilegen, da
dort meistens ausgewiesen sei, welche Sozialversicherungsbeiträge in dem Jahr
entrichtet wurden.
Finanzministerium weist Vorwürfe zurück
Zu dem Fehler sei es aufgrund „ungenauer Vorgaben“ in einer Anleitung des
Bundesfinanzministeriums vom August 2009 gekommen, erklärte der
Softwarehersteller Datev. Das Finanzministerium wies diese Kritik von sich: „Es war
lange genug Zeit bei Zweifeln nachzufragen“, sagte ein Sprecher.
Die Hersteller stellen nun ihre Programme für 2010 um. Danach sollen laut
Finanzministerium die Arbeitgeber ihren betroffenen Mitarbeitern korrigierte
Ausdrucke aushändigen, „wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint“, wie das
Ministerium mitteilte. Die Finanzämter sollen demnach nur tätig werden, wenn das
Unternehmen keine neue Bescheinigung erstellen kann.
Manche Software-Hersteller stellten ihren Kunden nun auch Musterschreiben für
Mitarbeiter aus. Dort ist erklärt, worauf zu achten ist, wenn die Betroffenen demnächst ihre Steuererklärung machen wollen, aber keine korrigierte Bescheinigung des Arbeitgebers vorweisen können. Für die Steuerbescheinigungen 2011 hätten die
Entwickler die Software bereits geändert, versicherte eine Datev-Sprecherin. |
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