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Die Kennzeichnungsvorschriften betreffen:
Lebensmittel, die anders sind als das entsprechende nicht-gentechnisch veränderte Produkt. Das bezieht sich auf Lebensmittel, die nachweisbar Gene oder Proteine enthalten, die im nicht-gentechnisch veränderten Ausgangsprodukt nicht enthalten sind. Ein Beispiel hierfür ist gentechnisch veränderter Reis mit einem extra hohen Anteil an Vitamin A.
Die Kennzeichnungsvorschriften betreffen NICHT:
Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile unbeabsichtigterweise und in einer Menge von weniger als 1% enthalten.
Lebensmittel, die zwar von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen, aber keine Spuren der übertragenen Gene mehr enthalten. Zum Beispiel muss ein Sack gentechnischen veränderter Mais als solcher gekennzeichnet werden. Aber eine Flasche Maiskeimöl, gewonnen aus demselben gentechnisch modifizierten Mais, muss nicht gekennzeichnet werden, da das Öl keine nachweisbaren Spuren der gentechnisch Modifikation enthält (Stand Juni 2002; diese Regelung könnte sich in nächster Zeit ändern) |
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