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Der eAT wird am 1. September 2011 eingeführt. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Wir können Sie daher nur unter Vorbehalt über den der Ausländerbehörde Düsseldorf bekannten Sachstand informieren.
Allgemeines
Folgende aufenthaltrechtliche Genehmigungen werden als eAT ausgestellt:
die Aufenthaltserlaubnis,
die Niederlassungserlaubnis sowie
die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
(nach dem Aufenthaltsgesetz),
die Aufenthaltskarte und
die Daueraufenthaltskarte
(nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU) und
die Aufenthaltserlaubnis für Angehörige der Schweiz
(nach dem Abkommen der EU mit der Schweiz).
Format
Der eAT wird die Größe einer Scheckkarte haben.
Chip
Auf einem im eAT integrierten Chip werden neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen auch biometrische Daten (Lichtbild, zwei Fingerabdrücke) gespeichert.
eID-Funktion
Der elektronische Identitätsnachweis (eID) bietet zum Beispiel die Möglichkeit, sich bei Internetdiensten von Wirtschaft und Verwaltung elektronisch auszuweisen. Diese Funktion kann auf Wunsch frei geschaltet werden.
eSign-Funktion
Mit der elektronischen Unterschrift (eSign) können Sie rechtsgültig digitale Dokumente unterschreiben. Diese Funktion können Sie nach Ausstellung des eAT bei einem privaten Zertifizierungsservice beantragen.
Die Funktionen des eAT entsprechen denen des neuen deutschen elektronischen Personalausweises.
mehr hierzu....
Rechtlicher Status
Der eAT wird als separates Dokument ausgestellt. Er ist aber kein Passersatz. Er dient nur dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren. Der Besitz eines anerkannten, gültigen Passes oder Passersatzes ist weiterhin erfoderlich.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die aktuellen Aufenthaltstitel bleiben gültig. Sie müssen erst dann einen eAT beantragen, wenn
Ihr befristeter Aufenthaltstitel abläuft oder
Sie nicht mehr im Besitz des Passes sind, in dem sich der noch gültige Aufenthaltstitel befindet und Sie einen neuen Pass erhalten haben.
Die Ausstellung des eAT kann voraussichtlich bis zu 4 Wochen dauern. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig um die Ausstellung des eAT zu kümmern. Sonst kann es in der Zwischenzeit Probleme bei erforderlichen Auslansreisen geben.
Wenn Sie in Düsseldorf wohnen, benötigen Sie für die Beantragung eines eAT einen
Termin.
Persönliche Vorsprache bei Antragstellung
Da auf dem Chip Fingerabdrücke gespeichert werden, müssen alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, persönlich vorsprechen. Wenn alle Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird der eAT bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt.
Zusätzliche Vorsprache zur Abholung
Der eAT wird nach voraussichtlich 2 bis 3 Wochen an die Ausländerbehörde gesandt. Zur Abholung ist eine zusätzliche Vorsprache erforderlich.
Erhöhte Verwaltungsgebühren
Die erheblich höheren Kosten zur Herstellung des eAT werden zu einer Gebührenanhebung führen. |
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