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自己google了一番,找到了一个比较靠谱的结果,看来还是得到处去问,可能还要申请umsatzsteuer Nr...
供参考:
Autor: Ericson Mornhinweg (Gast)
Datum: 26.05.2007 13:33
Wenn der Diplomandenvertrag so gestaltet ist, dass man den Auftraggeber
lediglich über die Arbeitsergebnisse unterrichten muss und er keine
weitere Weisungsbefugnis hat, dann muss nach dem Einkommensteuergesetz
und dem Umsatzsteuergesetz geprüft werden, wie das zu behandeln ist.
Das Einkommensteuergesetz kennt 7 Einkunftsarten, von denen einige
sofort auszuschließen sind. Auch die Nichtselbständige Arbeit, da hier
eine freie Arbeitseinteilung und keine Weisungsbefugnis des Arbeitgebers
vorliegt. Man kann sich streiten, ob nun eine Einkunft im Sinne der
Freien Berufe § 18 oder gewerbliche Einkünfte vorliegen. Auf jeden Fall
ist das in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren, weil die
Tatbestände: Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht
und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr gegeben sind.
Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Tätigkeit ebenfalls zu versteuern,
da eine Leistung im Inland gegen Entgelt ausgeführt wird. Sie sind
Unternehmer, weil Sie nachhaltig (mehrmals und fortdauernd) tätig sind.
In der Regel ist Ihre Tätigkeit auch nicht steuerfrei, so dass die
Einnahme früher mit 16%, jetzt mit 19% zu versteuern sind. Daher ist der
Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass der Vertrag mit Umsatzsteuer zu
vergüten ist, die dann aber von Ihnen an das Finanzamt abzuführen ist
(also Geld zur Seite packen).
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Tätigkeit so behandelt
wird, dass man auf Kleinunternehmer optiert. In diesem Fall ist man ein
so kleiner Unternehmer, dass die Grenzen des § 19 UStG nicht
überschritten werden. In solchen Fällen verzichtet der Gesetzgeber auf
die Umsatzsteuer, es sei denn, dass der Vertrag und die Rechnungen diese
ausweisen.
Mein Rat: Informieren Sie sich gewissenhaft und gründlich. Befragen Sie
ggf. die Rechnungswesenabteilung Ihres Auftraggebers, weil die auch die
Rahmenbedingungen kennen. Sollten Sie da nicht weiterkommen, dann steht
es Ihnen frei, bei dem Finanzamt persönlich vorstellig zu werden.
Umfangreiche Beratungen werden aber dort nicht angeboten, jedoch ist das
Finanzamt oft bereit, Hinweise und Auskünfte zu geben. Auch der Gang zum
Steuerberater schafft Rechtssicherheit. Und letztendlich müssen Sie Ihre
Steuererklärung auch irgendwann machen. Also kümmern Sie sich frühzeitig
um die Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ericson Mornhinweg
Steuerberater
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