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本帖最后由 xiaohuihui 于 2011-10-3 18:48 编辑
房子是和房管公司租的,最近想退房,所以看了合同,可是当初签的时候没有仔细看,觉的有些问题关于schoeheitsreparaturen。在我理解包括刷墙等等是由公司来做的,房客要交纳一部分费用。我租了2年半,房子维护的很干净。但是我在我搬进来之前,好像房子并没有进行下列的维护。我担心的是,到时候我退房,我所承担的费用包括上个房客的住的2年半,这就麻烦了。麻烦大家帮我看看下列的条款。 万分感谢。
在合同中是这样写的:
2) Soweit die Genossenschaft oder das Mitglied Ausgleichsbeträge für unterlassene Schönheitreparaturen(Vgl. Abs.6) vom vorherigen Nutzer erhalten hat, sind diese zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung zu verwenden bzw. bei Ausführung durch das Mitglied an dieses auszuzahlen.
3) Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Sie sind nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
--- in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahren
dabei sind die Innnenanstriche der Fenster sowie die
Anstriche der Türen, Hiezkärpe und Heizrohre alle
5 Jahre durchzufürhen.
--- in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
Die Fristen beginnen erstmals mit Beginn der Nutzungszeit.
4) Lässt der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Abs. 3 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, soo sind nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen.
5) Hat das Mitglied die Schönheitsreparaturen übernommen, so sind dei nach Abs. 3 und 4 fälligen Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Nutzungsverhältnisses nachzuholen.
6) Sind be Beendigungdes Nutzungsverhältnisses Schönheitsreparaturen noch nicht fällig im Sinne von Abs. 3 und 4, so hat das Mitglied an die Genossenschaft einen Kostenanteil zu zahlen, da die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch das Mitglied bei der Berechnung der Nutzungsgebühr berücksichtigt worden ist. Zur Berechnung der Kostenanteils werden die Kosten einer im Sinne des Abs. e umfassenden und fachgerechten Schönheitsreparaturen im Zeitpunkt der Beendigung des Nutzungsverhältnisses ermittlet.
Der zu zahlende Anteile entspricht, soweit nach Abs. 4 nicht anders glit, dem Verhältnis zwischen den vollen Fristen lt. Abs. 3 und den seit Ausführung der letzten Schönheitsreparaturen bis zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses abgelaufenen Zeiträumen.
Die Kostenanteile des Mitglieds werden zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verwendet (vgl. Abs. 2). Soweit das Mitglied noch nicht fällige Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Nutzungsverhältnisses durchführt, ist es von der Zahlung des Kostenanteils befreit.
在此谢谢大家。 |
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