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[其他] 好消息!Wie Studenten sich Steuern von morgen sparen

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发表于 2011-10-7 19:43 | 显示全部楼层 |阅读模式

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Die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Spätsommer kamen einem Paukenschlag gleich: Millionen Studenten dürfen ihre Kosten für Studium und Erstausbildung direkt nach der Schule als Steuervorteil für später festhalten lassen.
Doch jetzt, da an den Hochschulen der Betrieb wieder losgeht, sei die Unsicherheit nach wie vor groß, wie das eigentlich geht und wer profitiert, sagt Martina Bruse vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Viele junge Menschen fragten nach, ob sich der Aufwand lohne, sollte der Gesetzgeber am Ende doch noch einen Riegel vorschieben.
Vom Berliner Bund der Steuerzahler kommt dazu eine eindeutige Antwort: Ja, die Mühe rentiere sich, erklärt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. Die Rechtslage eröffnet folgende Chance: Wer direkt nach dem Schulabschluss in seine erste Berufsausbildung investiert, darf die vielen tausend Euro als vorab entstandene Werbungskosten in einer Steuererklärung geltend machen.

Weil Studenten in der Regel noch keine oder nur geringfügige eigene Einnahmen haben, bescheinigt das Finanzamt erst einmal einen Verlust. Eingelöst wird das steuerliche Minus später, wenn der Berufsanfänger eigenes Geld verdient. Auf sein Gehalt muss er weniger Einkommensteuer zahlen, bis das Minus, das durch die Ausbildung entstand, aufgezehrt ist.

Ausgaben können bis zu vier Jahre rückwirkend zählen

Den Steuervorteil abholen können sich angehende Ingenieure, Lehrer, Juristen oder Sozialpädagogen genauso wie Absolventen kostenpflichtiger Ausbildungen, etwa zum Piloten, Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder Erzieher. Allerdings gilt der Vorteil nicht für Lehrlinge mit Ausbildungsvergütung.

Wer sich den Vorteil sichern möchte, sollte so vorgehen: Im Rahmen einer Steuererklärung muss der Antrag auf Verlustfeststellung ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden. Studienanfänger im Jahr 2011, also Studenten im ersten oder zweiten Semester, können erst 2012 ihre Ausgaben des laufenden Jahres geltend machen. Doch auch wer das Erststudium schon hinter sich und noch keine Steuererklärung abgegeben hat, kann noch mindestens vier Jahre rückwirkend die betreffenden Steuererklärungen einreichen, und zwar für jedes Jahr eine.

Ein wenig Eile ist trotzdem ratsam, empfiehlt Fachfrau Bruse. Bis 31. Dezember 2011 muss das Finanzamt noch Steuererklärungen rückwirkend bis ins Jahr 2007 annehmen. Wer erst 2012 in die Gänge kommt, kann seine Ausgaben nur noch bis 2008 nachtragen und verliert womöglich ein Jahr an Kosten. Beim BFH ist derzeit noch eine Klage anhängig, ob das Finanzamt sogar sieben Jahre zurück noch eine Steuererklärung akzeptieren muss.

Im Nachteil sind Studenten, die schon während ihrer Studienzeit eine Steuererklärung eingereicht haben. Sie können Ausgaben für das Erststudium jetzt nicht mehr geltend machen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Steuerbescheid noch offen ist.
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