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发表于 2012-2-13 19:21
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Als Tagesordnungspunkt 19 wird am Freitag, 10.02.2012 auf der Sitzung des Bundesrates über die Aufenthaltserlaubnis für hoch qualifizierte Arbeitnehmer beraten.
Die Erläuterungen des Bundesrates geben folgende Hinweise:
Mit dem Gesetzentwurf soll die so genannte Hochqualifizierten-Richtlinie in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung möchte dabei die in der Richtlinie enthaltenen Spielräume für eine attraktive Ausgestaltung dieser Zuwanderung nutzen. Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor:
Es soll ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt werden: die Blaue Karte EU. Neben einem Hochschulabschluss soll für den Erwerb der Blauen Karte EU ein Arbeitsverhältnis erforderlich sein, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44 000 Euro erzielt wird. Auf eine Vorrangprüfung und eine Prüfung vergleichbarer Arbeitsbedingungen soll verzichtet werden. Das soll den Zugang vereinfachen und das Verfahren erheblich beschleunigen. Für Hochqualifizierte in Mangelberufen soll eine Gehaltsgrenze von 33 000 Euro gelten. Dazu zählen insbesondere alle Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte. Auch bei diesen Hochqualifizierten soll auf die Vorrangprüfung verzichtet werden, jedoch eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen stattfinden.
Beide Gruppen sollen bereits nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erhalten können. Die Familienangehörigen dieser Hochqualifizierten sollen sofort uneingeschränkt arbeiten dürfen.
über die reine Richtlinienumsetzung hinaus soll es weitere Erleichterungen zur Fachkräftemigration geben. Hervorzuheben sind folgende Änderungen:
Die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte, die sofort ein Daueraufenthaltsrecht, also eine so genannte Niederlassungserlaubnis erhalten, soll auf 48 000 Euro gesenkt werden. Falls sie jedoch in den ersten drei Jahren Sozialtransferleistungen beziehen, sollen sie ihr Aufenthaltsrecht verlieren.
Absolventen deutscher Hochschulen sollen im Jahr der Arbeitsplatzsuche, das ihnen bereits nach geltender Rechtslage eingeräumt ist, unbeschränkt arbeiten dürfen und, wenn sie zwei Jahre gearbeitet haben, ein Daueraufenthaltsrecht erhalten können.
Für Forscher, die in dem besonderen Verfahren nach der Forscher-Richtlinie einreisen, soll das Verfahren vereinfacht werden.
Ausländer, die nach Deutschland gekommen sind, um hier eine Berufsausbildung zu absolvieren, sollen hier bleiben können, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten.
Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, umfangreich zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen:
So empfehlen die Ausschüsse, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf grundsätzlich zu begrüßen. Mit dem Entwurf würden nicht nur die Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt, sondern darüber hinaus Verbesserungen in der Arbeitsmigration geschaffen. Darüber hinaus empfehlen sie insbesondere Änderungen, die eine weitere Erleichterung der Arbeitsmigration schaffen sollen.
So empfiehlt der Ausschuss für Arbeit und Soziales u. a. eine uneingeschränkte Zahlung einer deutschen Rente an Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU und deren Hinterbliebene zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht dies nur für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz vor. Zur Vereinfachung der Auslandsrentenbestimmungen sollten alle Rentenzahlungen in das Ausland, ungeachtet der Staatsangehörigkeit, uneingeschränkt erfolgen. Für einen Großteil der Berechtigten sehe das über- und zwischenstaatliche Recht sowie Sonderregelungen für Drittstaatsangehörige ohnehin bereits heute einen uneingeschränkten Export von Rentenleistungen ins Ausland vor, so dass aktuell nur noch wenige Personen von der vorgesehenen Einschränkung im Gesetzentwurf erfasst würden.
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