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发表于 2012-2-13 19:21
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Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt festzustellen, dass die Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen für Hochqualifizierte mit einem bestimmten Mindesteinkommen in der Folge zu Maßnahmen im Aufenthaltsrecht führe, die eine weitere, sachlich nicht erforderliche Verkomplizierung des Aufenthaltsrechts darstellen und damit der erklärten Absicht – insbesondere das Arbeitsmigrationsrecht einfacher, übersichtlicher und transparenter zu gestalten – zuwiderlaufen würden. So sei die Regelung, dass eine Niederlassungserlaubnis sowie alle hierzu erteilten Aufenthaltserlaubnisse kraft Gesetzes erlöschen, wenn eine Leistungsbehörde einen positiven Bewilligungsbescheid erlassen habe, eine unverhältnismäßige Regelung. Diese existiere für keinen anderen Aufenthaltstitel und für keinen anderen Aufenthaltszweck und könne zu zahlreichen rechtlichen und tatsächlichen Unsicherheiten führen. Insofern solle gebeten werden, im weiteren Gesetzgebungsverfahren diese Sonderregelungen zu streichen.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt insbesondere die Einführung eines neuen Aufenthaltstitels zur gesteuerten Anwerbung. Für Fachkräfte aus Drittstaaten sei es schwierig, potentielle Arbeitgeber allein aus dem Ausland heraus zu identifizieren, etwaige Kontakte zu knüpfen, Vorstellungsgespräche zu führen und letztlich einen Arbeitsvertrag festzuschreiben. Ebenso sei es für potentielle Arbeitgeber schwierig, ausländische Fachkräfte “aus der Ferne” einzuschätzen, ob sie die notwendigen Qualifikationen bieten und für das Unternehmen als Fachkraft von Interesse sind.
Es sei daher erforderlich, dass Fachkräfte aus Drittstaaten Möglichkeiten erhielten, mit dem Ziel der Arbeitssuche für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland einzureisen. Der Titel dürfe aber kein Einfallstor in die Sozialsysteme werden und daher sollte ausdrücklich noch einmal auf die allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Lebensunterhaltssicherung verwiesen werden.
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