|
本帖最后由 软软熊 于 2012-3-23 11:09 编辑
Voraussetzungen für die Verlängerung des Touristenvisums
1. Voraussetzungen / Rechtsgrundlage
Ein so genanntes Schengenvisum (gültig in allen Staaten, die den „Schengener Vertrag“ unterzeichnet haben) kann nach der Einreise bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von 90 Tagen verlängert werden. Das Visum muss nicht von einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt worden sein. Ein von einem „Schengener Staat“ erteiltes Visum kann in jedem Vertragsstaat verlängert werden.
́Voraussetzung hierfür ist, dass:
• das bisherige Visum noch nicht abgelaufen ist,
• der Lebensunterhalt des Touristen gesichert ist. Dies kann in Form einer Verpflichtungserklärung (siehe Informationen) oder durch ausreichende eigene Mittel nachgewiesen werden,
• eine Reisekrankenversicherung für den Touristen besteht (Mindestdeckung 30.000)
Rechtsgrundlage: Artikel 11 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDü); § 6 Abs. 3 AufenthG
über die 90 Tage hinaus kann ein Visum durch die Ausländerbehörde nur in Ausnahmefällen z.B. aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen verlängert werden (bis zu insgesamt 180 Tagen). In diesem Fall ist das Visum jedoch nur in Deutschland gültig.
Rechtsgrundlage: Artikel 18 SDü, § 6 Abs. 1 AufenthG
2. Verfahren
• Zwecks Beantragung spricht der Ausländer persönlich mit den u. a. Unterlagen bei der Ausländerbehörde vor und beantragt die Verlängerung des Visums.
3. Benötigte Unterlagen*
1 Foto
gültiger Reisepass
Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt (Verpflichtungserklärung oder eigene Mittel)
Krankenversicherungsschutz
4. Gebühren
• 35 |
|