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Regierung senkt Hürden für hoch qualifizierte Ausländer
Exklusiv Die deutsche Wirtschaft kann Fachkräfte außerhalb der EU bald deutlich billiger abwerben. Wer in die Bundesrepublik ziehen will, muss künftig nur noch ein Einkommen von 44.800 Euro pro Jahr vorweisen. von Friederike von Tiesenhausen Berlin
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Hoch qualifizierte Ausländer können in Deutschland künftig leichter eine Stelle antreten. Darauf haben sich nach FTD-Informationen die Fraktionen von Union und FDP geeinigt. Zuziehen darf dann, wer im neuen Job mehr als 44.800 Euro jährlich verdient. Bislang galt eine Schwelle von 66.000 Euro. Für Berufe mit vielen offenen Stellen wie Ingenieure, Informatiker und Ärzte soll die Verdienstschwelle sogar nur 34.200 Euro betragen, hieß es in Koalitionskreisen.
Sechs Monate zur Jobsuche
Die Absprache im Bundestag bedeutet deutliche Verbesserungen für die Wirtschaft. Sie kann ausländische Arbeiter günstiger anwerben und so dem Fachkräftemangel begegnen. Trotz Freizügigkeit in der EU gibt es zu wenige Bewerbungen. Nun sollen verstärkt Menschen aus Nicht-EU-Staaten die Lücken füllen. Angesichts der guten Arbeitsmarktlage hat die Union ihren Widerstand gegen leichtere Zuwanderung aufgegeben.
Zweite Neuerung ist die Einführung eines eigenen Visums zur Arbeitsplatzsuche. Demnach sollen Nicht-EU-Ausländer - unabhängig von Qualifikation und bisherigem Verdienst - für bis zu sechs Monate zur Jobsuche einreisen können. Sie müssen allerdings vorher belegen, dass sie in dieser Zeit für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Finden sie eine Anstellung, muss auch ihr Gehalt über den Verdienstschwellen liegen.
Die Einigung bei der Umsetzung der sogenannten EU-Blue-Card-Richtlinie ist ein seltener Erfolg der Koalition in der Innen- und Rechtspolitik. CDU/CSU und FDP haben hier oft gegensätzliche Vorstellungen. Zentrale Projekte wie die Vorratsdatenspeicherung liegen auf Eis.
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Die Absprache zur Einwanderung wird am Mittwoch vorgestellt. Eine einst diskutierte Zwischenstufe ab 48.000 Euro Verdienst soll demnach entfallen. Künftig soll ein Salär ab 44.800 Euro zunächst zu einem befristeten Bleiberecht von drei Jahren führen. Danach besteht das Anrecht auf dauerhafte Niederlassung.
Vorteil bei Sprachkenntnissen
Neu ist auch die Regel, dass Deutschkenntnisse besonders berücksichtigt werden. Wer gut Deutsch spricht, erhalte nach zwei Jahren unbefristeten Aufenthalt. Darauf hatte die Union gedrungen. "Wir wollen gute Integrationsleistungen belohnen", hieß es.
Ausländische Absolventen deutscher Hochschulen sollen zudem länger Zeit zur Jobsuche bekommen: Die Frist nach Studienende wird von zwölf auf 18 Monate verlängert. Während des Studiums sollen sie statt bislang 90 Tagen 120 Tage im Jahr eine Nebenbeschäftigung ausüben dürfen. |
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