■Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen
■Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion
■Spezialisten oder leitende Angestellte
mit besonderer Berufserfahrung und einem Gehalt in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung - für 2011 sind das 66.000 Euro jährlich
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