|
Home » Finanzen » Mietrecht » Wer haftet bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung
Wer haftet bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung
Wer bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung die Haftung übernimmt, ist eine Frage, die vor allem davon abhängig ist, wer den Schaden verursacht hat.
Bei der Frage, wer für einen Wasserschaden in der Mietwohnung haftet wird das Verursacherprinzip angewandt. Vereinfacht gesagt bedeutet das, hat ein Mieter den Schaden verursacht, dann ist die Haftpflicht- und Hausratsversicherung des Mieters in der Pflicht. Wird der Schaden durch den Vermieter verursacht, dann ist die Gebäudeversicherung und – je nach Schadensgrundlage – auch die Haftpflichtversicherung des Vermieters zuständig. Dazu gehören auch, Kosten, die entstehen, wenn die Mietsache über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden kann. |
|