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[保险和税] 请问谁知道小于400的teilzeit arbeit 需要缴税吗?不是MINI JOB.

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发表于 2012-7-30 20:38 | 显示全部楼层 |阅读模式

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本帖最后由 冰冰很乖 于 2012-7-30 21:43 编辑

如题。请问谁知道小于400的teilzeit arbeit 需要缴税吗?不是MINI JOB.

我现在的情况是只能申请teilzeit arbeit.

因为是家庭团聚签证。只有拿teilzeit arbeitsvertrag才能申请工作许可。MINI JOB好像不给批。

可是这样一来,如果要我缴税,老公也不能因为我没有工作而免税的话,那么就和不上班区别不大 了。

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发表于 2012-7-30 20:54 | 显示全部楼层
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 楼主| 发表于 2012-7-30 20:59 | 显示全部楼层
actively 发表于 2012-7-30 21:54
小于400不就是MINI JOB吗?有什么区别

不一样,要申请的时候,就用迷你job的合同才行。不是小于400欧的工作都算mini job.我是这么听说的。
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发表于 2012-7-30 21:05 | 显示全部楼层
Geringfügig entlohnte Beschäftigung [Bearbeiten]
Definition [Bearbeiten]
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 euro nicht überschreitet. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze sind dabei unerheblich.[6] Hat eine Person zwei oder mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse und beträgt das Entgelt hieraus insgesamt mehr als 400 euro , so ist keine dieser Beschäftigungen geringfügig.
Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (§ 3 Nr. 63 EStG). Steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 EStG genannten steuerfreien Einnahmen gelten nicht als Arbeitsentgelt.
Um das regelmäßige Arbeitsentgelt zu ermitteln, wird zum Zeitpunkt der Aufnahme der Beschäftigung in einer vorausschauenden Betrachtung das Arbeitsentgelt eines Zeitjahres unter Berücksichtigung von Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zugrunde gelegt, oder, wenn das Beschäftigungsverhältnis kürzer ist, dessen Dauer. Das monatliche Entgelt für diesen Zeitraum darf im Durchschnitt 400 euro  nicht überschreiten.[7] Bei ganzjähriger Beschäftigung sind dies maximal 4.800 euro  im Jahr. Die Verdienstgrenze ist erneut bei jeder Veränderung in den Verhältnissen, die von Dauer ist, zu prüfen. überschreitet das regelmäßige Arbeitsentgelt bei erneuter Prüfung die 400-Euro-Grenze, so tritt vom Zeitpunkt des überschreitens an Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ein. Dies gilt auch immer dann, wenn die Verdienstgrenze durch Aufnahme eines weiteren 400 Euro-Jobs überschritten wird. Zeiten der Vergangenheit bleiben versicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 SGB IV).
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发表于 2012-7-31 07:20 | 显示全部楼层
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