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楼主: wsygmj

[职业生涯] 弱问:签证19是永居还是长居?

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发表于 2013-8-18 09:44 | 显示全部楼层
本帖最后由 乐水鸣佩环 于 2013-8-18 09:47 编辑

根据来德较早的前辈说,90年代德国曾有过“永居”这个概念,和现在的“长居”区别是,犯了法后不是收回居留权并驱逐离境。 现在的长居签证如果犯法后,政府可以驱逐你离境。

德国目前已经不存在这种“永居”签证。

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发表于 2013-8-18 13:27 | 显示全部楼层
traumfilm 发表于 2012-8-5 15:14
德国从来就没有永居一说。凡是无限制的都叫长居,但是离开德国不能超过6个月,所谓的永居就是因为其他条件 ...

看样子你是05年之后来的

德国是有永居的, 在2005年新移民法颁布前, 叫aufenthaltsberechtigung,一直到04年都是有的.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsberechtigung

我好奇地是, 当年拿了aufenthaltsberechtigung的人, 他们是要换成Niederlassungserlaubnis, 还是可以继续保留aufenthaltsberechtigung
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发表于 2013-8-18 13:56 | 显示全部楼层
江南织造 发表于 2013-8-18 14:27
看样子你是05年之后来的

德国是有永居的, 在2005年新移民法颁布前, 叫aufenthaltsberechtigung,一直到 ...

Eine Aufenthaltsberechtigung, die vor dem 1. Januar 2005 erteilt wurde, gilt als Niederlassungserlaubnis fort (§ 101 Abs. 1 AufenthG).
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发表于 2013-8-19 07:50 | 显示全部楼层
记得有个来德15年后长局取消半年踩一脚的规定,同事也如此换好了,这个有法律依据吗?
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发表于 2013-8-19 08:53 | 显示全部楼层
本帖最后由 ottorzx 于 2013-8-19 09:56 编辑
千尺飞流 发表于 2013-8-19 08:50
记得有个来德15年后长局取消半年踩一脚的规定,同事也如此换好了,这个有法律依据吗?


AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 3 (1a)

http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsberechtigung eines Ausländers, der sich als Arbeitnehmer oder als Selbständiger mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, wenn er

eine Rente wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit in einer solchen Höhe bezieht, daß er während seines Aufenthaltes im Bundesgebiet keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen muß, und
einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz genießt. Anstelle des Rentenbezuges nach Satz 1 Nr. 1 können eigenes Vermögen sowie ergänzende Unterhaltsleistungen unterhaltsverpflichteter Personen zur Deckung des Lebensunterhaltes anerkannt werden. Zum Nachweis des Fortbestandes der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltsberechtigung nach den Sätzen 1 und 2 stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes auf Antrag eine Bescheinigung aus.
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发表于 2013-8-19 09:04 | 显示全部楼层
ottorzx 发表于 2013-8-19 09:53
AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 3 (1a)

http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html

感谢!
看来是正解~!
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