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本帖最后由 Monica115 于 2012-9-21 15:14 编辑
muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1080790/
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstaetigkeit und ist zeitlich und raeumlich unbeschraenkt.
Sie erhalten eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sie ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet abgeschlossen haben und wenn
1. Sie seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen zum Zweck einer
Beschaetigung (§ 18 AufenthG),
Beschaeftigung für qualifizierte Geduldete (§ 18a AufenthG),
selbstaendigen Taetigkeit (§ 21 AufenthG) oder
Sie seit zwei Jahren Inhaber einer Blauen Karte EU (§ 19a AufenthG) sind,
2. Sie einer Ihrem Abschluss angemessenen Beschaeftigung nachgehen und
3. Sie mindestens 24 Monate Pflichtbeitraege oder freiwillige Beitraege zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen.
Benoetigte Unterlagen:
- vollstaendig ausgefuelltes Antragsformular
- gültiger Pass oder anerkannter Passersatz
- ein aktuelles biometrietaugliches Foto
(Fotoautomaten befinden sich in der Auslaenderbehoerde)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung
- Aktuelle Nachweise über die monatlichen Wohnkosten (zum Beispiel Kontoauszug mit Nachweis über Warmmiete oder bei Wohneigentum über die monatliche Zins-/Tilgungsleistung sowie über das Haus- beziehungsweise Wohngeld)
- Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung
(mindestens 24 Monate Pflicht- oder freiwillige Beitraege zur gesetzlichen
Rentenversicherung) Informationen zur Wartezeitauskunft erteilt Ihnen unter anderem das staedtische Versicherungsamt im Kreisverwaltungsreferat
oder
Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
- Nachweise über ausreichende Kenntnisse in deutscher Sprache (B1) Sprachkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der Rechts-und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (Integrationskurs)
Bringen Sie bitte Zeugnisse, Studiennachweise oder sonstige Sprachnachweise mit.
bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern:
- Einkommensnachweise (Gehalts- beziehungsweise Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
- aktuelle Arbeitgeberbestaetigung über Art und Dauer des Beschaeftigungsverhaeltnisses
bei Selbstaendigen und Freiberuflichen:
- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowie zum Beispiel aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
Diese Auflistung ist nicht abschliessend. Im Einzelfall kann es passieren, dass wir darüber hinaus noch zusaetzliche Nachweise von Ihnen brauchen.
Gebührenrahmen:
135 Euro
Rechtliche Grundlagen:
§ 18b Aufenthaltsgesetz
EU-Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifiziertenrichtlinie)
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