|
本帖最后由 木瓜珍珠奶茶 于 2012-9-12 07:54 编辑
给你一个好消息,07年AOK的回信
Antwort der AOK:
Sehr geehrter Herr ++++++,
Ihre E-Mail vom 5. Februar habe ich erhalten.
Die kostenfreie Familienversicherung für Ehegatten ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur möglich, wenn deren Gesamteinkommen 350,00 EUR im Monat nicht übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, erhöht sich das zulässige Gesamteinkommen auf 400,00 EUR im Monat.
Stipendien zählen jedoch nicht mit zum Gesamteinkommen, da dieses Einkommen Steuer- und Sozialversicherungsfrei ist. Somit kann eine Familienversicherung über Ihre Ehefrau durchgeführt werden, solange die jeweils gültigen Einkommensgrenzen durch anderes Einkommen nicht überschritten wird (z.B. Bruttoarbeitsentgelt, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Renten).
Für die Durchführung der Familienversicherung einfach einen Antrag bei der Krankenkasse Ihrer Ehefrau stellen und eine Kopie des Stipendiums beifügen.
- Also so wie ich mir das gewünscht habe - es gibt also auch gute Nachrichten von Krankenkassen |
|