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Originally posted by gzqml at 2005/4/4 23:34
GEZ
现在的收费就是根据电视和收音机的台数来计算的。
...
不很对。
25. Privathaushalt
In einem Privathaushalt ist grundsätzlich nur ein Radio und Fernsehgerät gebührenpflichtig. Die Vergünstigung, für eine Rundfunkgebühr mehrere Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten zu können, gilt für den Rundfunkteilnehmer selbst sowie für seinen Ehegatten.
Sie betrifft auch Personen, die im Haushalt des Rundfunkteilnehmers leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt, z. B. schulpflichtige Kinder. Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind nicht bundeseinheitlich geregelt.
Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt € 276 für die alten Bundesländer und Berlin (Ost) bzw. € 265 für die neuen Bundesländer.
Ausnahmen:
Haushaltsangehörige (z. B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Wenn beispielsweise Sohn oder Tochter über ein Einkommen verfügen und Rundfunkgeräte im Zimmer, im Auto bzw. am Arbeitsplatz haben, müssen sie diese Geräte auf ihren Namen anmelden und Gebühren zahlen.
Das Gleiche gilt, wenn etwa die Großeltern oder Schwiegereltern in der gleichen Wohnung oder im Haus wohnen und Rundfunkgeräte haben sowie ein eigenes Einkommen oder Rente beziehen.
Untermieter und andere Personen, die nicht zur Haushaltsgemeinschaft zählen, sind selbst anmelde- und gebührenpflichtig, auch dann, wenn die Rundfunkgeräte von anderen zur Verfügung gestellt werden.
Es kommt also nicht darauf an, wem die Geräte gehören, sondern wer sie nutzt. |
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