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[护照签证] 非长期工作合同可以申请德国长居么?

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发表于 2013-2-11 17:01 | 显示全部楼层 |阅读模式

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本帖最后由 花景因梦 于 2013-2-11 17:15 编辑

各位大侠过年好,小白在这里请教个长居的问题,望请赐教~~~

小白德国硕士毕业工作近3年,签证已经和合同不挂钩,以最近推出的那个长居规定§ 18b 来看,应该是符合了,底下把个条文贴了。。。

看条文也没有规定合同必须是长期的,没办法我的合同跟着项目走,3年一延改不了。现在马上要换长居,心里忐忑阿。。。

看以前老贴,有非长期合同申请成功的,也有说必须长期合同不可的。现在生怕自己人品不济,上来问问,有没有大侠知道,是非要长期合同不可么?如果不是,签证官刁难的话,我用什么反驳阿?

谢谢大家,洒花洒花~~

§ 18b Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
Einem Ausländer, der sein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen hat, wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn
1. er seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel nach den §§ 18, 18a, 19a oder § 21 besitzt,
2. er zum Zeitpunkt der Antragstellung einen seinem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz innehat,
3. er mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder frei- willige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist und
4. die Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 9 vorliegen; § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend.

§ 9 Niederlassungserlaubnis

(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.

(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
        1.         er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
        2.         sein Lebensunterhalt gesichert ist,
        3.         er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
        4.         Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
        5.         ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
        6.         er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
        7.         er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
        8.         er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
        9.         er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.

Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Von diesen Voraussetzungen wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann. Im übrigen kann zur Vermeidung einer Härte von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 abgesehen werden. Ferner wird davon abgesehen, wenn der Ausländer sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann und er nach § 44 Abs. 3 Nr. 2 keinen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs hatte oder er nach § 44a Abs. 2 Nr. 3 nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet war. Darüber hinaus wird von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 abgesehen, wenn der Ausländer diese aus den in Satz 3 genannten Gründen nicht erfüllen kann.

(3) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden. Von der Voraussetzung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird abgesehen, wenn sich der Ausländer in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt. Satz 1 gilt in den Fällen des § 26 Abs. 4 entsprechend.

(4) Auf die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis werden folgende Zeiten angerechnet:
        1.         die Zeit des früheren Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, wenn der Ausländer zum Zeitpunkt seiner Ausreise im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war, abzüglich der Zeit der dazwischen liegenden Aufenthalte außerhalb des Bundesgebiets, die zum Erlöschen der Niederlassungserlaubnis führten; angerechnet werden höchstens vier Jahre,
        2.         höchstens sechs Monate für jeden Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets, der nicht zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis führte,
        3.         die Zeit eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte.

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发表于 2013-2-11 20:24 | 显示全部楼层
我是2011年开始上班,过了试用期申请的德国长居,工作合同是4年的,当时出示了60个月的养老保险。这60个月都是我上学期间做hiwi时交的养老保险,从申请到拿到长居一共是3个星期的时间。我在北威
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发表于 2013-2-11 23:28 | 显示全部楼层
不一定要长期合同。

有可能你工作两年之后换了一家公司,还在试用期都不一定。但是按照法律,还是可以申请长居。
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发表于 2013-2-12 00:37 来自手机 | 显示全部楼层
这个具体还是要看外管局啊,我今天刚问过,说要工作证明上面提供是否是无期限合同
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 楼主| 发表于 2013-2-12 08:35 | 显示全部楼层
stephiebaum 发表于 2013-2-11 20:24
我是2011年开始上班,过了试用期申请的德国长居,工作合同是4年的,当时出示了60个月的养老保险。这60个月都 ...

太好了,有你这句话我心里就有底了~
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 楼主| 发表于 2013-2-12 08:36 | 显示全部楼层
合写社会 发表于 2013-2-11 23:28
不一定要长期合同。

有可能你工作两年之后换了一家公司,还在试用期都不一定。但是按照法律,还是可以申 ...

多谢多谢!!
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发表于 2013-2-12 08:36 | 显示全部楼层
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 楼主| 发表于 2013-2-12 08:37 | 显示全部楼层
双黄莲蓉 发表于 2013-2-12 00:37
这个具体还是要看外管局啊,我今天刚问过,说要工作证明上面提供是否是无期限合同

我去外管局问过,给了我个单子,上面有工作合同,没提要不要无限期。。。所以心里打鼓。。。我看我还是不要提醒他们了,但愿没问题啊。。。。
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 楼主| 发表于 2013-2-12 08:38 | 显示全部楼层
der_die 发表于 2013-2-12 08:36
我们这边一定要这个无期限合同才行

唉,看来又是个拼人品的事。。。敢问大侠在哪个州?

点评

巴符  发表于 2013-2-12 09:07
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发表于 2013-2-12 10:09 | 显示全部楼层
看人品的事,去申试试呗,被拒了就申诉,反正能折腾就折腾。。
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