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本帖最后由 唐心宝贝 于 2013-3-20 11:38 编辑
rt.
老公邀请我的家人,做PFLICHTERKLÄRUNG,在德国的中国大使馆领的结婚证,不用再到国内公证和认证, 德文的
刚写MAIL问的大概一个半小时得到回复,
内容如下, 请忽略我的德文语法,没办法,硬着头皮写的!
Sehr geehrte Frau xx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Urkunde vom chinesischen Konsulat genügt (ohne weitere Beglaubigungen).
Mit freundlichen Grüssen
Visastelle der Deutschen Botschaft Peking
noreply@info.auswaertiges-amt.de schrieb am 20.03.2013 16:32 Uhr:
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Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich würde gerne meine Mutter und meine Nichte nach Deutschland zu Besuch einladen. Wegen V-Steuerstufe habe ich kein genug Einkommen als Pflichtgeber für eine Pflichterklärung, deswegen muss mein Mann als Pflichtgeber sein. Meine Frage ist, unsere Heiratsurkunde ist von der chinesische Konsulat in münchen erstellt, auch in Deutsch Version. In dieser Fall muss wir trotzdem unsere Heiratsurkunde nach China schicken, beglaubigen lassen und vom chin. Außenministeirum überbeglaubigt werden? Wenn es ist nicht nötig, beim Visum brauchen die Original deutsche Heiratsurkunde oder nur eine beglaubige Kopie, die in Deutschland gemacht, oder einfach eine Kopie von die Original deutsche Heiratsurkunde?
Vielen Danke im vorraus
Besten Grüßen
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