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jianchi 发表于 2013-5-28 18:27 
合同附件里没有你说的那个Tarifvertrag,不过我刚才给你短消息了那个工资对应的Tarif,是不是那个啊,那种 ...
我查了一下Chemie的Tarifvertrag。。。。。这个是查到的Chemie Manteltarifvertrag。最好这里有chemie的人出来确认下是不是这样。这样看来,你的Kündigungsfrist 取决于你试用期多长。如果试用期3个月的话,3天就可以。否则1个月
II.
Probezeit und befristete Arbeitsverhältnisse
1. Die Vereinbarung einer Probezeit ist zulässig, s
oweit nicht ein befristetes Arbeitsverhältnis in
gleicher Tätigkeit vorangegangen ist. Sie ist schri
ftlich zu vereinbaren. Ihre Dauer bemisst
sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls, insbes
ondere nach der Art der auszuübenden
Tätigkeit und darf 6 Monate nicht überschreiten.
11)
Bei einer Probezeit von bis zu 3 Monaten kann das A
rbeitsverhältnis beiderseits unter Ein-
haltung einer Kündigungsfrist von 3 Tagen gelöst we
rden, bei einer längeren Probezeit be-
trägt die beiderseitige Kündigungsfrist einen Monat
zum Monatsende.
2. Für Ausbildungsverhältnisse beträgt die Probezei
t einen Monat und darf höchstens vier Mo-
nate betragen.
3. Befristete Einstellungen oder Einstellungen für
einen bestimmten Zweck erfolgen unter Be-
achtung der gesetzlichen Rechte des Betriebsrates.
Diese Arbeitsverhältnisse enden ohne
Kündigung nach Ablauf der vereinbarten Frist oder n
ach Erreichung des Zweckes. Wird ein
Arbeitnehmer, der befristet oder für einen bestimmt
en Zweck eingestellt ist, darüber hinaus
unbefristet weiter beschäftigt, so kann das Arbeits
verhältnis nur unter Einhaltung der tarifli-
chen Kündigungsfristen gelöst werden.
Befristete oder zweckbestimmte Arbeitsverhältnisse
sind im Rahmen der gesetzlichen Vor-
schriften zulässig, wobei auf Grundlage von § 14 Ab
satz 2 Satz 3 TzBfG die zulässige Dauer
von ohne Sachgrund befristeten Arbeitsverhältnissen
auf bis zu 48 Monate ausgedehnt wird.
Die Nutzung des erweiterten Rahmens nach dem TzBfG
ist von dem Abschluss einer freiwil-
ligen Betriebsvereinbarung oder der Zustimmung des
Betriebsrates im Einzelfall abhängig.
III.
Ende des Arbeitsverhältnisses
1. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf de
r Schriftform. Auf Verlangen sind die Kün-
digungsgründe schriftlich anzugeben; das gilt nicht
für die Probezeit. Die Bestimmungen des
Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.
2. Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelt
en, soweit im Tarifvertrag nichts anderes
bestimmt ist, die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch
den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer
gelten folgende Kündigungsfristen; dabei ist maßgeb
end die Summe aus Lebens- und Un-
ternehmenszugehörigkeitsjahren (Messzahl):
Bis zu einer Unternehmenszugehörigkeit von 2 Jahren
2 Wochen,
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