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发表于 2014-1-15 12:23
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Mehrarbeit
Zuschläge für Mehrarbeit sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Wird der Zuschlag wegen besonderer Erschwernisse (z.B. Kälte, Chemikalien) am Arbeitsplatz gezahlt, entsteht vollumfänglich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Jedoch sind Zuschläge für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit zum Teil steuerfrei.
Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b EStG). Die Zuschläge dürfen folgende Prozentsätze des Grundlohnes nicht übersteigen:
Nachtarbeit
25 %
Sonntagsarbeit
50 %
Arbeit am 31.12. ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen
125 %
Arbeit am 24.12. ab 14 Uhr, am 25. und 26.12. sowie am 1.5.
150 %
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