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本帖最后由 register 于 2014-2-19 21:28 编辑
"曾经的“永居”签证的名字叫Aufenthaltsberechtigung,他是没有离境时间和其他条款限制的。
曾经以及现在的“长居”签证的名字叫做Niederlassungserlaubnis,这个签证和“永居”的最大区别就是,大家常说的“半年踩一脚”的限制。
既然Aufenthaltsberechtigung取消掉了,那是不是说就没有可能得到不受离境限制的签证了呢?
不是的
在Niederlassungserlaubnis里有一种特殊情况,凡是满足下面三种情况:
1.是Niederlassungerlaubnis持有人连续在德国合法居留15年以上
2.是Niederlassungserlaubnis持有人有德国籍配偶
3.还有一个就是因公出国
"
==>Aufenthaltsberechtigung和Niederlassungserlaubnis非常相似,也有六个月的那个规定, 也是15年后不受6个月的限制的 (而且条件似乎更严格需要als Arbeitnehmer oder als Selbständiger, 而Niederlassungserlaubnis不要这个条件)。 旧的Ausländergesetz - AuslG §44有规定的:
§ 44 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts, Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Die Aufenthaltsgenehmigung (包括四中形式Aufenthaltsbewilligung,
Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung) erlischt außer in den Fällen des Ablaufs ihrer Geltungsdauer, des Widerrufs und des Eintritts einer auflösenden Bedingung, wenn der Ausländer
1. ausgewiesen wird,
2. aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
3. ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist;
ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 2 und 3.
(1a) Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsberechtigung eines Ausländers, der sich als Arbeitnehmer oder als Selbständiger mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, wenn er
1. eine Rente wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit in einer solchen Höhe bezieht, daß er während seines Aufenthaltes im Bundesgebiet keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen muß, und
2. einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz genießt.
Anstelle des Rentenbezuges nach Satz 1 Nr. 1 können eigenes Vermögen sowie ergänzende Unterhaltsleistungen unterhaltsverpflichteter Personen zur Deckung des Lebensunterhaltes anerkannt werden. Zum Nachweis des Fortbestandes der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltsberechtigung nach den Sätzen 1 und 2 stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes auf Antrag eine Bescheinigung aus.
(1b) Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsberechtigung des Ehegatten eines nach § 44 Abs. 1a begünstigten Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, wenn der Ehegatte seinen Lebensunterhalt aus eigenen Rentenansprüchen oder aus dem Unterhalt des Ausländers bestreiten kann und über einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz verfügt.
(2) Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 3, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatstaat überschritten wird und der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst wieder einreist.
(3) Nach Absatz 1 Nr. 3 wird in der Regel eine längere Frist bestimmt, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde ausreisen will und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt oder wenn der Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient.
(4) Einem Ausländer wird die Zeit eines Aufenthalts außerhalb des Bundesgebiets mit insgesamt sechs Monaten auf die für die unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Erteilung der Aufenthaltsberechtigung erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis angerechnet, wenn er sich länger als sechs Monate außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten hat, ohne daß seine Aufenthaltsgenehmigung erloschen ist.
(5) Die Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung entfällt, wenn der Ausländer ausgewiesen oder abgeschoben wird; § 8 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Im Falle der zeitlichen Beschränkung des Aufenthalts nach § 3 Abs. 5 entfällt die Befreiung mit Ablauf der Frist.
(6) Räumliche und sonstige Beschränkungen und Auflagen nach diesem und nach anderen Gesetzen bleiben auch nach Wegfall der Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung in Kraft, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nach § 42 Abs. 1 bis 4 nachgekommen ist.
目前德国还有一种居留形式 "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG"和Niederlassungserlaubnis相似:
Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Aufenthaltstiteln besteht darin, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG zur sog. "Mobilität" berechtigt. Das bedeutet, dass der Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG einen Rechtsanspruch darauf besitzt, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auch längerfristigen Aufenthalt und sogar Aufenthalt zur Ausübung einer Beschäftigung zu nehmen, während Inhaber einer "nationalen" Niederlassungserlaubnis in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union lediglich die sog. Schengen-Reisefreiheit nutzen können (Aufenthalt lediglich zu Besuchszwecken für die Dauer von längstens 3 Monaten).
Dementsprechend haben Ausländer, die den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben haben, somit auch das Recht, in Deutschland Aufenthalt zu nehmen und im Laufe der Zeit den Rechtsanspruch auf eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG zu erwerben. In diesem Falle geht dann aber der Status des langfristig Aufenthaltsberechtigten in dem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verloren.
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