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本帖最后由 maxils 于 2014-3-18 11:07 编辑
可以 freiwillig Arbeitsloseversichert werden.
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Auslandsbeschäftigte
In Frage kommt die freiwillige Arbeitslosenversicherung dann, wenn Arbeitnehmer beispielsweise in
der Türkei oder außerhalb Europas, etwa in den USA, in Kanada oder Australien tätig werden. Offiziell
nennt sie sich "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag".
Wer dagegen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig wird, ist in der Regel gegen Arbeitslosigkeit
versichert. Die Ansprüche kann er - mit gewissen Einschränkungen - nach dem Ende der Auslandsbeschäftigung
auch in Deutschland geltend machen.
Interessenten müssen eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen vor Beginn der Auslandsbeschäftigung
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und in den letzten 24 Monaten mindestens zwölf
versicherungspflichtige Monate (in der Regel sind das Beschäftigungsmonate) nachweisen können.
Oder
Sie müssen unmittelbar vor Beginn der Auslandsbeschäftigung Arbeitslosengeld I bezogen haben.
Antragstellung: Anträge müssen bei der örtlichen Arbeitsagentur gestellt werden. Der Antrag muss innerhalb der
ersten drei Monate der Auslandsbeschäftigung gestellt werden.
Ausgeschlossene Länder: Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kommt nicht in Frage für Arbeitnehmer, die
eine Beschäftigung in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern
aufnehmen.
Bei einer Beschäftigung in anderen Ländern ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung (die nun
"Antragspflichtversicherung" heißt) möglich.
Monatlicher Beitrag: Bundeseinheitlich 78,75 Euro.
Leistungen: Maximal gibt es monatlich rund 1.475 Euro Arbeitslosengeld 1, für höchstens 12 Monate. Länger
gibt's die Leistung ab 50. Wer 58 oder älter ist, kann bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld 1 erhalten. |
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