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发表于 2014-5-8 15:52
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本帖最后由 xujian1028 于 2014-5-8 15:54 编辑
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Die Sperre werde immer dann verhängt, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit schuldhaft herbeigeführt hat, sagt Ilona Mirtschin, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Das gelte grundsätzlich auch dann, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Das Risiko einer Sperre kann aber durch bestimmte Formulierungen im Aufhebungsvertrag minimiert werden.
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Die Sperre kann nicht verhängt werden, wenn es für den Aufhebungsvertrag einen wichtigen Grund gibt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es wegen Mobbings unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Oder wenn der Aufhebungsvertrag geschlossen wird, um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden. Ist das der Fall, sollten entsprechende Angaben unbedingt im Aufhebungsvertrag enthalten sein. |
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