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Es gibt weiterhin, trotz der Button-Loesung, viel Abzocke im Internet. Bei der B2B Technologies Chemnitz GmbH (früher: JW Handelssysteme; früher: Melango.de) reden meine Mandanten oft von diesem boesen Wort, da diese eines der Unternehmen sind, die auch der Einführung der Button-Loesung trotzt und weiterhin Vertragsschlüsse behaupten und Rechnungen stellen. Der Sachverhalt entspricht in der Regel den von früher bekannten „Abo-Fallen“: Es gibt auf der Homepage sehr günstig wirkende Angebote, wer zu schnell sich anmeldet, soll ploetzlich einen teuren Vertrag abgeschlossen haben. Inzwischen gibt es aber ein Urteil des Landgerichts Berlin, bei dem die B2B Technologies Chemnitz GmbH vollumfaenglich unterlag; laut LG Berlin komme auch mit Unternehmern kein Vertrag zu Stande! (Dazu unten ausführlicher.)
Der behauptete Vertragsschluss durch die B2B Technologies Chemnitz GmbH wird auch dadurch moeglich, dass die Button-Loesung, die einen klaren „Kaufen“-Button vorsieht, ignoriert wird mit dem Argument, man liefere ja nur an Unternehmer, denen gegenüber dies nicht noetig sei. Allerdings ist nach klar herrschender Meinung der Gerichte ein reiner Verkauf an Unternehmer im Gegensatz zum „Verbraucherkauf“ nur moeglich, wenn der Unternehmer Vorkehrungen trifft, dass keine Verbraucher bestellen koennen, z.B. zwingende Vorlage eines Handelsregisterauszuges. Wer einfach bei eBay hinschreibt „Lieferung nur an Unternehmer“, kann sogar abgemahnt werden.
Die angebliche Anmeldung zu der „Handelsplattform“ der B2B Technologies Chemnitz GmbH ist meines Erachtens ziemlich eindeutig unwirksam, da der Kunde nicht ordentlich informiert wird und die Vorgaben der Button-Loesung nicht eingehalten werden. Daher ist meines Erachtens nicht einmal ein Vertrag zu Stande gekommen. Weder ist klar, was für ein Vertrag überhaupt vorliegen soll, noch sind die Zahlungspflichten irgendwie deutlich gemacht Dennoch empfiehlt es sich, hilfsweise Widerruf, Anfechtung und Kündigung zu erklaeren und anwaltlich zu bestreiten. Dies auch, wenn die B2B Technologies Chemnitz GmbH oft die anwaltliche Beauftragung ignoriert und die Opfer weiter direkt belaestigt.
Abzocke durch B2B Technologies Chemnitz GmbH (früher: JW Handelssysteme; früher: Melango) ??
Ein vereinzeltes positives Urteil für die B2B Technologies Chemnitz GmbH, AG Charlottenburg, Urteil vom 14.11.2013, Az: 202 C 129/13 (auf das sich das Unternehmen staendig beruft), wurde inzwischen vom LG Berlin aufgehoben! Das LG Berlin gab dem angeblichen Vertragspartner der B2B Technologies in vollem Umfang Recht und stellte fest, dass auch bei einem Unternehmer kein Vertrag zu Stande gekommen sei (Landgericht Berlin, Az: 84 S 132/13; erstritten vom Kollegen Meier-Bading)!! Zudem gibt es weitere Entscheidungen gegen die B2B Technologies Chemnitz GmbH, z.B. AG Berlin Spandau, Beschluss vom 28.11.2013, Az: 5 C 310/13, (ebenfalls erstritten durch den Kollegen Meier-Bading) in dem sich das Gericht ziemlich deutlich aeussert: “Selbst unter Zugrundelegung einer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Taetigkeit des Klaegers waere ein Zahlungsanspruch der Beklagten zu verneinen”. und “Der Klaeger konnte nicht damit rechnen, dass er sich zunaechst kostenpflichtig anzumelden habe, bevor er das in der Werbeanzeige vorgefundene Angebot überhaupt in Augenschein nehmen kann.“
Da die B2B Technologies Chemnitz GmbH negative Urteile zu vermeiden sucht, gibt es eher wenige Entscheidungen von hoeheren Gerichten, dennoch erscheint die Rechtslage mir recht eindeutig und es lohnt sich, die Sache auszusitzen oder gar negative Feststellungsklage zu erheben. |
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